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Anzeige gegen Pro FacileBern - Die Affäre um die Stiftung Pro Facile in Solothurn ist noch nicht ausgestanden. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat Anzeige wegen Verletzung des Bankengesetzes erstattet.sl / Quelle: sda / Montag, 11. April 2005 / 20:13 h
Konkret geht es um die Entgegennahme von Publikumseinlagen. Die Anzeige wurde beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingereicht, wie die Sprecherin der EBK, Tanja Kocher, auf Anfrage sagte. Die Stiftung geriet ins Visier der EBK, weil sie Anlagegelder ohne Bewilligung akquiriert hatte.
Zudem war im Sommer 2004 bekannt geworden, dass aus ihrem Umfeld Wahlkampfspenden an die Basler Ständerätin Anita Fetz und den Solothurner Regierungsrat Roberto Zanetti ausgerichtet worden waren. Die beiden traten damals aus dem Stiftungsrat aus. Sie sind von der Anzeige der EBK nicht betroffen, wie die Sprecherin sagte.
Die Stiftung geriet ins Visier der EBK, weil sie Anlagegelder ohne Bewilligung akquiriert hatte.
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![]() Schwere Vorwürfe Anfang Februar 2005 war bereits der Beschwerdeentscheid der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht zur Stiftung Pro Facile veröffentlicht worden. Er bestätigte, dass die Stiftung im Sommer 2004 überschuldet war. Die Darlehen seien jedoch samt Zinsen zurückbezahlt worden und die Liquidität jederzeit gewährleistet gewesen. Die beiden SP-Politiker Fetz und Zanetti erhoben im Sommer 2004 schwere Vorwürfe gegen die Stiftung und traten aus dem Stiftungsrat zurück. Die Situation sei unübersichtlich und alarmierend. Im Februar 2005 fühlten sie sich nach dem Beschwerdeentscheid der Stiftungsaufsicht in ihrer Einschätzung bestätigt, räumten aber ein, teilweise zu gutgläubig gewesen zu sein.
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