Das hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) entschieden. Die WIPO habe das Gesuch der Bundeskanzlei gutgeheissen, teilte letztere mit.
Sofern der bisherige Inhaber - der Zürcher Elektroingenieur Stefan Frei - nicht innert 20 Arbeitstagen ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht einleite, werde die Übertragung der Domain-Namen vollzogen.
Dann könne die Schweiz im Internet endlich unter dem eigenen Ländernamen offiziell auftreten, heisst es in einem Communiqué der Bundeskanzlei. Bei «www.schweiz.ch» soll künftig all das abrufbar sein, was heute unter «www.ch.ch» zu finden ist.
Noch nicht entschieden
Frei erwägt seinerseits den Gang vor Gericht. Entschieden habe er sich aber noch nicht, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Eine Variante könne darin bestehen, einen Verein zu gründen und diesem die umstrittenen Domains zu übertragen, sagte Frei. Träger des Vereins wären dann die rund 10.000 User der Sites, die in erster Linie das Free-Mail-System von «www.schweiz.ch» benutzen.
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In diesem Fall käme es zu einem Prozess.
Der Verein würde einerseits die Homepage betreiben. Auf der anderen Seite könne dieser auch die Verteidigung vor Gericht übernehmen, sagte Frei.
«Stossender» Entscheid
Den Entscheid der Wipo bezeichnete Frei in einem Communiqué als «stossend». Er beruft sich dabei auf frühere Aussagen von Vertretern des Bundes, man wolle neben «www.admin.ch» keine weiteren Domains betreiben. Zudem habe die Eidgenossenschaft seine Idee übernommen, als sie an Stelle von «www.schweiz.ch» den Site «www.ch.ch» aufgeschaltet habe.
Die in Genf ansässige WIPO (World Intellectual Property Organization) gehört zur UNO. Sie ist unter anderem Streitbeilegungsstelle in Domain-Fragen.