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«Raclette» allein nicht geschütztBern - Im Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichung ist ein Entscheid gegen das Wallis gefallen.rr / Quelle: sda / Mittwoch, 28. Juni 2006 / 17:41 h
Wenn der Begriff «Raclette» alleine steht, ist dieser nicht geschützt. Das entschied die Rekurskommission (REKO) des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements.
«Raclette» bezeichne ursprünglich ein Gericht und nicht einen Käse, hielt die REKO in ihrem Entscheid fest. Für den Käse selbst stehe der Begriff erst seit jüngerer Zeit. Deshalb könne er weder für den Walliser Raclette-Käse noch für sonst einen Käse als traditionell bezeichnet werden.
Die REKO heisst damit Beschwerden des Vereins Raclette Schweiz sowie verschiedener Käseproduzenten gegen das Bundesamt für Landwirtschaft gut. Dieses hatte im November 2003 entschieden, dass Käse nur dann «Raclette» genannt werden darf, wenn er aus dem Wallis stammt.
Nicht nur mit walliser Käse kann man «richtiges» Raclette machen. /
![]() Eigengoal für die Schweiz Die Bezeichnung «Walliser Raclette» respektive «Raclette du Valais» hingegen bleibt als AOC-Eintrag bestehen und ist somit geschützt. Der Walliser Milchverband zeigte sich enttäuscht. Der REKO-Entscheid sei ein Eigengoal für die Schweiz. Jetzt könnten auch irgendwelche ausländische Hersteller die Bezeichnung «Raclette» verwenden. Der Walliser Milchverband hatte den Eintrag von «Raclette» als geschützte Ursprungsbezeichnung AOC beantragt. Der Verband prüft nun einen Weiterzug des REKO-Entscheides ans Bundesgericht. Nach Angaben des Landwirschaftlichen Informationsdienstes werden in der Schweiz jährlich rund 11 000 Tonnen Schweizer Raclettekäse und 2000 Tonnen Walliser Raclettekäse gegessen. Knapp 1500 Tonnen stammen aus dem Ausland.
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