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Wegen Raclette vor Bundesgericht Siders - Der Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichnung geht in die nächste Runde. Der Walliser Milchverband geht vor Bundesgericht.
ht / Quelle: sda / Dienstag, 25. Juli 2006 / 21:01 h
Der Walliser Milchverband will den Entscheid der Rekurskommission (REKO) des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements anfechten. Die REKO hatte Ende Juni entschieden, dass der Begriff «Raclette», wenn er alleine steht, nicht geschützt werden kann. Dies begründete die REKO damit, dass «Raclette» ursprünglich ein Gericht und nicht eine Käsesorte ist. Für Käse werde der Begriff «Raclette» erst seit jüngerer Zeit gebraucht.
Die Bezeichnung «Walliser Raclette» respektive «Raclette du Valais» hingegen kann als AOC-Eintrag bestehen und somit auch geschützt bleiben, entschied die REKO weiter.
Walliser nicht zufrieden Damit ist der Walliser Milchverband aber nicht zufrieden.Raclette ist bislang nur als Käsesorte geschützt. /
![]() Der Vorstand habe einstimmig einen Weiterzug des REKO-Entscheides an der Bundesgericht beschlossen, teilte der Verband mit. Der Kanton Wallis und die Walliser Landwirtschaftskammer unterstützen den Verband dabei. Das Hauptargument des Milchverbandes: Nur wenn «Raclette» auch als alleinstehender Begriff geschützt ist, können ihn nicht irgendwelche ausländische Hersteller verwenden - ausländische Hersteller, die Raclettekäse zu billigen Preisen auf den Schweizer Markt bringen würden. «Raclettekäse» umstritten Im November 2003 hatte das Bundesamt für Landwirtschaft die AOC- Bezeichnung für Raclettekäse gutgeheissen. Dagegen rekurrierte der Verein Raclette Schweiz, Crémo, Migros und acht Deutschschweizer Käseproduzenten bei der REKO des Volkswirtschaftsdepartements. Nach Angaben des Landwirschaftlichen Informationsdienstes werden in der Schweiz jährlich rund 11 000 Tonnen Schweizer Raclettekäse und 2000 Tonnen Walliser Raclettekäse gegessen. Knapp 1500 Tonnen stammen aus dem Ausland.
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