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Gesetz für den Drohnen-Einsatz

Bern - In dem am vergangenen Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) regelt der Bundesrat auch den Drohnen-Einsatz für zivile Zwecke.

rr / Quelle: sda / Sonntag, 27. August 2006 / 13:12 h

Nötig wurde die Regelung aus Datenschutzgründen. Generell regelt das Bundesgesetz den Datenschutz im militärischen Bereich und entlastet das Militärgesetz. Das MIG ist bis zum 1. Dezember in der Vernehmlassung. Wie VBS-Mediensprecher Sebastian Hueber einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte, regelt es auch den Einsatz militärischer Überwachungsmittel zu zivilen Zwecken, also etwa den Drohnen-Einsatz oder Helikopter-Flüge zur Grenzüberwachung oder zur Unterstützung der Polizei. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) habe seit längerem an der Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz militärischer Überwachungsmittel zu zivilen Zwecken gearbeitet, sagte Hueber.

Bedenken Rechnung getragen

Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf wird Bedenken des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hans-Peter Thür Rechnung getragen.



Das Gesetz soll auch den Einsatz von Drohnen für zivile Zwecke regeln. /

Das MIG erlaubt den Einsatz der fliegenden Kameras der Armee sowie anderer Überwachungsmittel grundsätzlich und befristet an der Grenze und an Grossanlässen. Bewilligungsbehörde ist der Bundesrat, wenn es eilt die Armeespitze. Bereits im Juli hatte der Bundesrat den Einsatz von Drohnen und Armee-Helikoptern mit Infrarot-Kameras für die Überwachung der Grenze genehmigt. Dabei wird vorerst bis zur definitiven gesetzlichen Regelung auf die Aufzeichnung von Personendaten verzichtet. Nicht nur an der Grenze werden militärische Überwachungsmittel subsidiär eingesetzt. So wurde etwa der antifaschistische Abendspaziergang vom 1. April auf Antrag der Berner Behörden von einem Superpuma der Armee beobachtet.

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