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PNOS-Mitgliedschaft kein Kündigungsgrund Aarau - Der Kanton Aargau hat einen Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes zu unrecht wegen seiner Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) entlassen.
rr / Quelle: sda / Donnerstag, 28. September 2006 / 09:59 h
Er erhält 10 000 Franken als Entschädigung.
Die Kündigung sei zu wenig begründet gewesen, bestätigte Lotty Fehlmann, Präsidentin der Schlichtungskommission für Personalfragen, einen Bericht des DRS-Regionaljournals Aargau/Solothurn. Die zwei Parteien hätten den Vergleichsvorschlag der Kommission, einer verwaltungsinternen Stelle, akzeptiert.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hatte im letzten März den jungen Informatiker im Strassenverkehrsamt per sofort freigestellt. Das DVI begründete die Kündigung mit der Teilnahme an Aktivitäten der PNOS.
Gerichtsfall verhindert Wegen rechtsmissbräuchlicher Kündigung hatte sich das PNOS-Mitglied bei der Schlichtungskommission für Personalfragen gewehrt.Die beiden Parteien konnten sich aussergerichtlich einigen. /
![]() Die Entschädigung von 10 000 Franken entspricht gemäss Fehlmann rund drei Monatslöhnen. Der abgeschlossene Vergleich habe einen Gerichtsfall verhindert. Der Informatiker war während dreier Jahre im Strassenverkehrsamt angestellt gewesen. Er wurde vor der sofortigen Freistellung gemäss DVI mehrmals gewarnt. Das DVI stiess bei Recherchen im Internet auf die politischen Aktivitäten des Mitarbeiters. Auch in der Privatwirtschaft hätten einige PNOS-Mitglieder den blauen Brief erhalten, hält die rechtsextreme Partei auf ihrer Website fest. Keiner der Betroffenen habe den Mut aufbringen können, die Kündigung anzufechten. ![]() SMS als zuverlässiger Kommunikationskanal Es ist nicht das Offensichtlichste, Kurzmitteilungen als Kommunikationsmittel in einem professionellen Umfeld einzusetzen. Das Gefrickle mit den kleinen Tasten lässt schliesslich kein speditives Arbeiten zu. Und überhaupt sind SMS doch was für verliebte Teenies… Fortsetzung
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