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Neue Einigungsbemühungen im «Raclette»-StreitLausanne - Das Bundesgericht hat die Verfahren im Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichnung bis Ende Januar 2007 auf Eis gelegt.smw / Quelle: sda / Freitag, 10. November 2006 / 22:05 h
Der Walliser Milchverband hatte die Sistierung mit dem Hinweis auf neue Einigungsbemühungen verlangt. Die Rekurskommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (REKO EVD) hatte im vergangenen Juni entschieden, dass der Begriff «Raclette» für sich alleine nicht geschützt werden kann. Der Walliser Milchverband gelangte dagegen ans Bundesgericht.
Mit Verfügung vom 8. November hat das Bundesgericht nun entschieden, dass das Verfahren bis zum kommenden 31. Januar sistiert wird.
In der Schweiz jährlich rund 11 000 Tonnen Schweizer Raclettekäse und 2000 Tonnen Walliser Raclettekäse gegessen. /
![]() Gemäss dem entsprechenden Gesuch des Walliser Milchverbandes seien neue Einigungsbemühungen im Gang. Die weiteren Verfahrensbeteiligten hätten gegen das Gesuch nicht opponiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen «Raclette» tragen darf. Dagegen rekurrierten der Verein Raclette Schweiz, Crémo, Migros und Deutschschweizer Käseproduzenten mit Erfolg bei der REKO EVD. Raclette ein Gericht und kein Käse Die REKO kam zum Schluss, dass «Raclette» ursprünglich ein Gericht und nicht einen Käse bezeichne. Der Begriff «Raclette» könne deshalb weder für den Walliser Raclette-Käse noch für sonst einen Käse als traditionell bezeichnet werden. Geschützt sei dagegen «Walliser Raclette» respektive «Raclette du Valais». Nach Angaben des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes werden in der Schweiz jährlich rund 11 000 Tonnen Schweizer Raclettekäse und 2000 Tonnen Walliser Raclettekäse gegessen. Knapp 1500 Tonnen stammen aus dem Ausland.
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