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Die Schweiz will den Schutz des Wolfes lockernStrassburg - Die Schweiz will den Wolf im Anhang der Berner Konvention des Europarates von einer «streng geschützten» zu einer «geschützten» Art zurückstufen.bert / Quelle: sda / Freitag, 24. November 2006 / 14:58 h
Der ständige Ausschuss der Berner Konvention befasst sich am Montag zum dritten Mal mit dem Antrag.
Das Geschäft war in Strassburg in den zwei vorangehenden Jahren zwecks vertiefter Abklärungen verschoben worden.
Mit seinem Antrag zur Rückstufung will der Bundesrat bessere Voraussetzungen schaffen für die Koexistenz von Wolf und Nutztieren im Berggebiet, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Medienmitteilung festhält.
Gleichstellung mit Luchs Werde der Antrag am 27. November in Strassburg angenommen, habe der Wolf in der Schweiz den gleichen Status wie der Luchs. Dadurch erhoffe sich der Bundesrat, dass in den Berggebieten die Akzeptanz des Wolfes steige und das Risiko von illegalen Abschüssen sinke. Die Rückstufung des Schutzes des Wolfes entspricht einem Auftrag des Parlaments.Laut WWF bestehe eine gesamtalpine Wolfspopulation erst in Ansätzen. /
![]() Der Nationalrat hatte 2003 eine Motion von Theo Maissen (CVP/GR), der dem Wolf den gesetzlichen Schutz entziehen wollte, zwar knapp abglehnt. Gleichzeitig hatte der Nationalrat aber in einem Postulat seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die Landesregierung dazu aufgefordert, den Spielraum der Berner Konvention im Umgang mit dem Wolf zugunsten der betroffenen Bevölkerung auszunutzen. Protest des WWF Der WWF Schweiz und der WWF Deutschland protestierten. Sollte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention - verbindliches Vertragswerk des Europarates für die wild lebende Flora und Fauna - den Schutzstatus des Wolfs senken, würde der Wolfsabschuss europaweit erleichtert, heisst es in Communiqués. Eine gesamtalpine Wolfspopulation bestehe erst in Ansätzen. Deshalb sei es noch viel zu früh, um den Schutz zu verringern. Ein Wolf, der wiederholt Schäden an Nutztieren anrichte, könne gemäss Artikel 9 der Berner Konvention auch heute schon geschossen werden. Es bestehe also keine Veranlassung, den Schutzstatus herabzusetzen.
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