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Nicht mehr Geld für Raubtier-Schäden Bern - Der Bundesrat will dem Bund nicht alle Kosten überbürden, die Grossraubtiere in der Landwirtschaft anrichten. Weil er Missbräuche befürchtet, lehnt er ein Postulat aus dem Nationalrat ab.
dl / Quelle: sda / Montag, 18. Dezember 2006 / 17:49 h
Heute beteiligt sich der Bund zu 80 Prozent an der Abgeltung von Schäden, die Bär, Wolf und Luchs unter Nutztieren anrichten.
Eine finanzielle Entschädigung durch die öffentliche Hand gibt es nur, wenn die gerissenen Tiere der Wildhut vorgewiesen werden.
Nach Ansicht von Hansjörg Hassler (SVP/GR) sollten auch die zusätzlichen Schäden abgegolten werden, wenn beispielsweise verjagte Tiere verletzt werden oder verloren gehen.
Das Suchen nach vermissten Tieren, das Einzäunen von Weiden, das Einstallen und die verstärkte Überwachung der Herden seien aufwändig und kostspielig.
Gegen eine erweitere Entschädigungspflicht Der Bundesrat ist gegen eine erweitere Entschädigungspflicht. Diese würde Missbräuche begünstigen, indem beispielsweise ein vermisstes Nutztier als Raubtierriss dargestellt werden könnte.Wenn der Bär der magen knurrt, verspeist er auch mal Nachbars' Hasen. /
![]() Die Vorweisungspflicht würde so faktisch ausgehöhlt, hält die Landesregierung fest in ihrer abschlägigen Stellungnahme zum Postulat fest. Laut Bundesrat wird den Kantonen aber empfohlen, bei nachweislichen Grossraubtierangriffen auch für verletzte oder vermisste Tiere kulant Entschädigungen zu leisten. Auch an diesen Zahlungen beteilige sich der Bund mit 80 Prozent. Im Übrigen werde die Behirtung von Kleinvieh «unabhängig von Grossraubierpräsenz» durch verschiedene Massnahmen gefördert.
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