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VW-Affäre: Geständnis von Hartz

Braunschweig - Im ersten Prozess der VW-Affäre hat der frühere Personalchef Peter Hartz ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er kann damit im Skandal um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten mit einer Bewährungsstrafe statt Gefängnis rechnen.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 17. Januar 2007 / 11:20 h

Hartz gab vor dem Landgericht Braunschweig über seinen Anwalt Egon Müller zu, dem früheren Betriebsratschef Klaus Volkert und dessen Freundin hohe Summen zugeschanzt und vor möglichem Missbrauch die Augen verschlossen zu haben. Der einstige Topmanager und geistige Vater der umstrittenen Arbeitsmarktreformen in Deutschland wirkte in dem Strafprozess angespannt. Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer sagte vor den Aussagen des Anwalts von Hartz, die Kammer ziehe eine «Urteilsabsprache» über eine Strafobergrenze in Betracht. Danach würde Hartz möglicherweise maximal zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Gegen Hartz sprächen zwar die hohen Summen, um die es gehe, sagte Dreyer. Für ihn spreche dagegen, dass er nicht vorbestraft sei, bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe.

Bedauern von Hartz

Die Anklage wirft dem 65-jährigen Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmässige Begünstigung von Betriebsräten vor. Er soll Volkert zehn Jahre lang insgesamt fast zwei Mio.



Bei seiner Ankunft beim Gericht wurde Hartz von mehreren dutzend Demonstranten begrüsst. /

Euro Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Hartz liess vor dem Landgericht aussagen, er habe Volkert begünstigt. Heute bedaure er sein Fehlverhalten und übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung. Allein Volkerts Geliebte, die Brasilianerin Adriana Barros, soll über einen Vertrag mit VW hohe Summen ohne Gegenleistung bekommen haben, und zwar von 2000 bis 2004 insgesamt rund 400 000 Euro. Weitere rund 200 000 Euro seien für Privatreisen, Hotelaufenthalte und teure Einkäufe von VW als dienstliche Auslagen erstattet worden. Für die Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht sind nur zwei Prozesstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am zweiten Verhandlungstag am 25. Januar gerechnet.

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