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Hartz zu Bewährungsstrafe verurteilt

Braunschweig - Der frühere VW-Personalchef Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Möglich gemacht hat dies ein umstrittener Deal mit der Justiz im ersten Prozess um Lustreisen und Korruption bei Europas grösstem Autokonzern.

ht / Quelle: news.ch mit Agenturen / Donnerstag, 25. Januar 2007 / 19:50 h

Hartz, der der umstrittenen Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung seinen Namen gegeben hatte, muss nicht ins Gefängnis, weil er ein umfassendes Geständnis ablegte. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz, eine der Schlüsselfiguren der Affäre, wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem muss Hartz eine Geldstrafe von rund 576 000 Euro (932 600 Franken) zahlen. Er hatte gestanden, den einflussreichen damaligen VW- Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe «gekauft» zu haben.

Unbewegte Miene

Hartz reagierte mit unbewegter Miene auf das Urteil und verliess den Gerichtssaal über einen Nebenausgang. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt.



Hartz hatte der umstrittenen Arbeitsmarktreform in Deutschland seinen Namen gegeben. /

«Die Zahlungen waren praktisch nicht nachweisbar durch das Unternehmen», hiess es in der Urteilsbegründung. Zweck sei es gewesen, sich das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratsvorsitzenden zu sichern. Zudem habe Hartz Volkert und dessen früherer Geliebten weitere Zahlungen und Vergünstigungen, darunter teure Reisen, in Höhe von insgesamt rund 600 000 Euro zukommen lassen.

Beginn der Aufarbeitung

Gegen Hartz spreche zwar die hohe Schadenssumme, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Für den 65-Jährigen spreche jedoch, dass er geständig gewesen und nicht vorbestraft sei und sich nicht persönlich bereichert habe. Hartz war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des beispiellosen Skandals, der den Autokonzern zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.

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