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Unhaltbare hygienische Zustände in Restaurants

Bern - In vielen Restaurants lässt die Hygiene zu wünschen übrig. Der Branchenverband GastroSuisse und die Kantonschemiker möchten deshalb, dass der Bund eine Hygieneprüfung für angehende Wirte vorschreibt. Das zuständige Bundesamt winkt jedoch ab.

dl / Quelle: sda / Montag, 12. Februar 2007 / 18:00 h

Die Beanstandungsquote bei Inspektionen in Restaurants halte sich seit einigen Jahren auf einem «hohen Level», sagte der Berner Kantonschemiker Otmar Deflorin auf Anfrage. Aufgrund von eigenen Erfahrungen gehe er davon aus, dass schweizweit in drei bis fünf Prozent aller Gastrobetriebe unhaltbare hygienische Zustände herrschten. Besorgnis erregend seien zudem die Tests von vorgekochten Produkten oder Patisserie, welche die Kantonschemiker regelmässig durchführten: «Jedes dritte Lebensmittel in Restaurants ist qualitativ nicht in Ordnung», sagte Deflorin. Die Mängel seien zwar nicht gesundheitsgefährdend. Aber viele Produkte würden zu lange oder zu warm gelagert. Die Kantonschemiker stellten fest, dass vielen Wirten grundlegende Hygienekenntnisse fehlten. Gemeinsam mit dem Branchenverband GastroSuisse will der Verband der Kantonschemiker der Schweiz dies ändern.



In vielen Gastrobetrieben mangelt es an Wissen über die richtige Hygiene. /

Hygieneprüfung gegen Wissensdefizite

Die Verbände schlagen vor, dass Wirte neu eine Hygieneprüfung ablegen müssen, bevor sie einen Betrieb übernehmen. Die Kenntnisse könnten sich die Wirte in einem freiwilligen Kurs von etwa 24 Lektionen aneignen, wie GastroSuisse-Direktor Florian Hew zu Berichten der «SonntagsZeitung» und des «SonntagsBlicks» sagte. Die Anforderungen vorschreiben könnte der Bundesrat mit einer Verordnung: Das am 1. Juli 2006 in Kraft gesetzte Lebensmittelgesetz gibt ihm ausdrücklich die Kompetenz, falls «erforderlich» eine Hygiene-Ausbildung «für Personen, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben» zu verlangen. Die Regierung hält indes wenig von dieser Möglichkeit. Schon der damalige Wirtschaftsminister Joseph Deiss hatte sich 2005 bei der Beratung des Gesetzes im Parlament gegen den Passus gewehrt.

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