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Asphalt-Skandal ohne strafrechtliche Konsequenzen Bellinzona - Wegen der illegalen Preisabsprachen im Tessiner Asphalt-Kartell wird niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, kann eine Mitverantwortung von Kantonsangestellten ausgeschlossen werden.
smw / Quelle: sda / Freitag, 6. April 2007 / 19:28 h
Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Betrugsdelikte durch die beteiligten Strassenbaufirmen, hiess es in dem Communiqué weiter. Auch Staatsangestellte seien nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Das Verfahren werde darum eingestellt.
Die Ermittlungen erfolgten in Zusammenhang mit einer Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko), deren Resultate im Januar vorgestellt worden waren.
Die Wettbewerbshüter kamen zum Schluss, dass fast alle der knapp zwanzig im Tessin tätigen Strassenbauunternehmen jahrelang heimliche Preisabsprachen getroffen hatten. Dadurch wurde der Kanton bei der Vergabe von Aufträgen über den Tisch gezogen.
Keine Sanktionen Sanktionen drohen den Firmen keine. Denn das Treiben nahm mit dem Inkrafttreten des revidierten Kartellgesetzes vom 1.Die Bitumen-Preise im Tessin waren doppelt so hoch wie in der übrigen Schweiz. /
![]() April 2005 ein Ende. Eine Woche später leitete die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung ein. Ausgelöst hatten diese Ermittlungen eine Anzeige des Tessiner Umweltdepartementes. Dieses hatte sich daran gestört, dass die Bitumen-Preise im Tessin doppelt so hoch waren wie in der übrigen Schweiz. Nachdem die Weko ihre Untersuchung eingeleitet hatte, sanken die Bitumen-Preise im Tessin um 21 bis 39 Prozent. Hätte das alte Kartellgesetz bereits Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, dann hätten den Firmen Geldbussen in der Höhe von insgesamt 29,3 Mio. Franken gedroht.
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