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Bundesrat ändert Meinung zu TaschenmunitionBern - Der Bundesrat hat seine Meinung zur Armeemunition radikal geändert. Er will nun doch, dass die Taschenmunition im Zeughaus gelagert wird und folgt damit den Empfehlungen der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) des Ständerats.bert / Quelle: sda / Dienstag, 5. Juni 2007 / 15:16 h
«Der Bundesrat hat diesen Entscheid am vergangenen Mittwoch gefällt», bestätigte Bundesratssprecher Oswald Sigg einen Bericht des «Tages-Anzeigers».
Die Regierung sei bereit, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Taschenmunition soll deshalb bis auf weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden.
Davon ausgenommen sind laut der Regelung kleinere Spezialtruppen, so genannte Bereitschaftsformationen der Armee. Sie sollen für den Ernstfall weiterhin Munition bei sich tragen dürfen.
Keine grundsätzliche Verbannung Im September hatte die Landesregierung die Taschenmunition noch vehement verteidigt und eine Motion der Basler SP-Ständerätin Anita Fetz abgelehnt, die wegen Gewalttaten mit Ordonnanzwaffen ein vollständiges Verbot der Abgabe verlangte.Die Taschenmunition soll bis auf weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden. /
![]() Mit der Taschenmunition werde unter anderem der «Wehrwille der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz demonstriert», sagte der Bundesrat damals. Die Abgabe sei von nicht zu unterschätzender staatspolitischer Bedeutung für die Demokratie. «Die Sicherheit wird nicht erhöht, wenn korrekt handelnden Angehörigen der Armee die Taschenmunition abgenommen wird.» Die Taschenmunition werde nun nicht grundsätzlich aus den Haushalten verbannt, sagte VBS-Sprecher Sebastian Hueber. Bei veränderter Bedrohungslage könne die Taschenmunition wieder abgegeben werden. «Für das Verteidigungsdepartement ist die Regelung ein gangbarer Weg». Wieviele Wehrmänner künftig mit der Waffe auch Taschenmunition mit nach Hause nehmen dürfen, bleibe vorerst ungeklärt. «Was dies konkret heisst, muss noch in einer Verordnung klar geregelt werden», sagte Hueber.
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