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Verbot von Rasterfahndung nach Rasse-KriterienParis - Der Europarat hat ein klares Verbot von Rasterfahndungen gefordert, die ausschliesslich auf bestimmten rassistisch orientierten Merkmalen basieren.rr / Quelle: sda / Donnerstag, 4. Oktober 2007 / 18:04 h
Polizeikontrollen, Überwachungen bestimmter Personen und Ermittlungen müssten auf einem «nach objektiven Kriterien begründeten Verdacht» basieren, heisst es in der in Paris veröffentlichten Empfehlung der Länderorganisation an ihre 47 Mitgliedsländer, darunter die Schweiz.
Seit den Attentaten vom 11. September 2001 sei in vielen Ländern eine klare Tendenz zu rassistisch orientierten Fahndungen festzustellen, erläuterte Isil Gachet vom Komitee gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
«Stigmatisierung» von ethnischen Minderheiten Immer mehr Menschen würden nur aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Sprache oder Nationalität Polizeikontrollen beziehungsweise Ermittlungen unterworfen, ohne dass es dafür einen «legitimen und objektiven Grund» gebe. Dies habe zu einer «Stigmatisierung» von ethnischen Minderheiten geführt und deren Vertrauen in die Polizei untergraben.Es sei eine klare Tendenz zu rassistisch orientierten Fahndungen festzustellen. /
![]() Für die Schweiz umriss in Paris der Spezialist der Genfer Kantonspolizei, Yves Patrick Delachaux, die Problematik, welche er mit einer Zunahme des Rechtsextremismus begründete. Neue Arbeitsinstrumente Die Beamten müssten neue Arbeitsinstrumente kriegen, die der vielfältigen Realität angepasst sind, erklärte der Genfer Polizei-Ausbildner gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Delachaux unterrichtet junge Beamte in Fragen der Ethik und Menschenrechte. Dazu ziehe er auch externe Experten hinzu, schilderte er das Vorgehen in Genf. Dies werde auch in anderen Kantonen so oder ähnlich gehandhabt. Die Empfehlungen des Strassburger Gremiums sind für die Europaratsländer nicht bindend.
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