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Polizei: Hooligangesetz auch bei KrawallenBern - Die Polizei soll mehr Handhabe gegen Randalierer bekommen. Der Präsident der kantonalen Polizeikommdanten, Beat Hensler, schlägt vor, das Hooligangesetz auf Personen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen.ht / Quelle: sda / Sonntag, 14. Oktober 2007 / 14:57 h
«Wir kennen die Leute ja», sagte Hensler, Kommandant der Luzerner Kantonspolizei, zu einem Bericht des «SonntagsBlicks». «Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen.»
Mit dem Hooligangesetz kann bekannten Hooligans verboten werden, bestimmte Sportanlässe zu besuchen oder sich auch nur in die Nähe der Veranstaltung aufzuhalten.
Neben dem Rayonverbot, sieht das Gesetz weiter die Möglichkeit einer Meldepflicht oder sogar einer Präventivhaft vor.
Weiter werden Hooligans in einer zentralen Datenbank registriert. Ausländischen Hooligans kann die Einreise in die Schweiz verwehrt werden.
Unmut über die Chefs Bei den Stadtberner Polizisten herrscht nach den Krawallen in ihrer Stadt Unmut über die Chefs.Die Polizei will schon präventiv gegen mögliche Randalierer vorgehen können. /
![]() Es sei laut zu und hergegangen beim Abtreten nach dem Einsatz an der SVP-Kundgebung, sagte Polizeisprecher Thomas Jauch zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag». Die Chefs hätten einiges zu hören bekommen. Weiter wollte sich Jauch nicht zu Spekulationen äussern. Er könne nicht kommentieren, ob etwa durch ein vorübergehendes Zusammenbrechen des Polizeifunks Fehler passiert seien. Und die Zahl der Polizeikräfte werde sicher im Bericht angesprochen, den die Stadtregierung in Auftrag gegeben habe. «Grösster Imageschaden seit Swissair-Grounding» Alt-Bundesrat Adolf Ogi befürchtet unterdessen wegen der Krawalle in Bern einen Image-Schaden für die Schweiz im Ausland, der so gross ist wie jener beim Swissair-Grounding. Und das Grounding sei das schlechteste Bild gewesen, das es über die Schweiz je gegeben habe, sagte Ogi in einem Interview mit dem «Sonntag».
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