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Europarat verurteilt brutale Polizei-Übergriffe in SchweizStrassburg - Der Europarat hat sich besorgt über Brutalitäten der Genfer Polizei geäussert. Der Anti-Folterausschuss kritisierte zudem die Praxis der Einzelhaft in einigen Schweizer Gefängnissen.tri / Quelle: sda / Montag, 7. Januar 2008 / 19:26 h
Die Häftlinge erhielten als Lektüre lediglich eine Ausgabe der Bibel oder des Korans, monierte der Ausschuss im veröffentlichten vorläufigen Bericht.
In den Haftanstalten Aarau, Champ-Dollon in Genf und Zürich hätten die Gefangenen vom ersten Tag an kein Recht auf einen einstündigen Hofgang. Der Ausschuss habe die Behörden angewiesen, dies zu ändern.
Scharf ins Gericht ging der Europarat mit der Genfer Polizei: Vor allem bei Festnahmen würden Verdächtige häufig mit Fusstritten und Faustschlägen misshandelt oder mit Polizeihunden bedroht, heisst es der Erklärung des Anti-Folter-Komitees.
Misshandlungen durch die Polizei
Einige Festgenommene seien noch misshandelt worden, als sie bereits am Boden lagen. Solche Methoden seien «ganz einfach inakzeptabel» und müssten bestraft werden.
Kritisch äusserten sich die Experten auch über die Zustände in der Mädchen-Strafanstalt Lory in Münsingen BE. In dem Jugendheim werde bei der Verlegung von Häftlingen in Strafzellen oft unangemessene Gewalt angewendet. Der Bericht konstatiert eine unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Genfer Polizei. (Symbolbild) /
![]() So sei eine Minderjährige von Aufsehern gewürgt worden, heisst es in der Erklärung. Das Mädchen habe anschliessend zwei Tage lang Schluckbeschwerden gehabt. Dennoch sei es nicht ärztlich untersucht worden. Bericht folgt im Frühjahr Eine Delegation des Anti-Folter-Komitees hatte im September und Oktober 2007 zwei Wochen lang Polizeistationen und Gefängnisse in mehreren Schweizer Kantonen untersucht. Der vollständige Bericht soll dem Bundesrat im Frühjahr vorgelegt werden. Der detaillierte Bericht sollte zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Dazu ist laut Anti-Folter-Konvention allerdings die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
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