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Verfahren gegen SVP-Politiker zu Recht eingestelltAarau - Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den SVP-Grossrat Andreas Glarner wegen Rassendiskriminierung zu Recht eingestellt. Das Obergericht wies eine Beschwerde von drei Privatpersonen gegen die Einstellungsverfügung ab.rr / Quelle: sda / Dienstag, 15. Januar 2008 / 13:33 h
Glarner stellte den Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichtes über seinen Anwalt den Medien zu.
Der Präsident der SVP-Fraktion im Grossen Rat hatte im Oktober für den Nationalrat kandidiert und mit seinen Wahlplakaten Diskussionen ausgelöst.
Auf einem Plakat war eine verschleierte Muslimin zu sehen. Daneben stand «Aarau oder Ankara? Damit wir uns auch in Zukunft wohlfühlen - Andreas Glarner in den Nationalrat».
Auf dem Plakat in der Region Baden war die Wortkombination «Baden oder Bagdad?» zu lesen.
Andreas Glarner habe nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen. /
![]() Drei Personen reichten Anzeigen ein. «Problematischer» Slogan Die Plakate verstiessen nicht gegen die Antirassimus-Strafnorm, hält das Obergericht wie zuvor die Staatsanwaltschaft fest. Eine Aussage, wonach den Angehörigen des Islams die Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen werde, sei nicht erkennbar. Der Slogan erscheine indes «problematisch», führt das Obergericht in seinen Erwägungen aus. Es werde damit suggeriert, «dass man sich in Aarau in Anwesenheit von Angehörigen des islamischen Glaubens generell nicht wohlfühlen kann». Diese pauschale Aussage könne «durchaus herabsetzend» verstanden werden.
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