«Für mich sind die Richtlinien zu vage», sagte Nicolas Betticher, Offizial (Leiter des kirchlichen Gerichtswesens) im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Als zu wenig streng beurteilt er insbesondere die Bestimmung, wann die Kirche einen Priester beim Staat anzeigen soll.
Die aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK) schreiben eine Anzeige nur in schweren Fällen vor - «wenn sich die nahe Gefahr von Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt».
Betticher will nun erreichen, dass die Kirche schon bei Indizien die zivilen Ermittlungsbehörden informiert. Es sei wichtig, dass die Wahrheit so schnell wie möglich ans Licht komme.
«Es sei wichtig, dass die Wahrheit so schnell wie möglich ans Licht komme», so Betticher. /


Nur das sei im Interesse des Opfers, sagte er. Die Kirche müsse deshalb von Anfang an mit den zivilen Behörden zusammenarbeiten.
Gemäss einer Umfrage der Nachrichtenagentur SDA bei den sechs Schweizer Bistümern sind keine weiteren Fälle von Priestern hängig, die im Verdacht stehen, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Am Dienstag hatte Betticher bekannt gegeben, dass er einen Priester aus seinem Bistum wegen Pädophilieverdachts beim Staat angezeigt habe. Einzelheiten nannte er nicht.