Der Presserat werde Anfang nächster Woche an einer Sitzung über dieses Recht auf Vergessen beraten, sagte Dominique von Burg, Präsident des Selbstregulierungsorgans der Schweizer Presse, auf Anfrage. Es gehe dabei um generelle Überlegungen, wie sie der Presserat etwa auch beim Karikaturenstreit angestellt habe.
Hohe Wellen wirft derzeit vor allem in der Westschweiz der Fall eines Neuenburger Priesters, der am Sonntag Selbstmord begangen hatte. Der Priester hatte Anfang der achtziger Jahre im Verdacht gestanden, pädophile Handlungen begangen zu haben.
In einem Abschiedsbrief nannte er die «mediale Jagd» als Grund für seinen Suizid.
Dominique von Burg wies darauf hin, dass im Fall des Neuenburger Priesters Blogs und Internet eine Rolle gespielt haben. /


Die Familie des aus dem Leben geschiedenen Priesters machte das Recht auf Vergessen geltend. Der Fall liege mehr als 20 Jahre zurück.
Von Burg, seit Anfang dieses Jahres Präsident des Presserates, ist allgemein der Ansicht, die Medien hätten ihre Verantwortung bei der Berichterstattung über den Pädophilieverdacht bei einzelnen katholischen Priestern wahrgenommen.
Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, was sich hinter den Kirchenmauern abspiele, sagte von Burg weiter. Die katholische Kirche habe während Jahren zum Thema Pädophilie geschwiegen. Nun werde die Debatte umso heftiger geführt.