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Liechtensteinische Regierung will Stiftungsrecht revidieren Vaduz - Die liechtensteinische Regierung hat eine Totalrevision des umstrittenen Stiftungsrechts beschlossen. Anonyme Stiftungen sollen aber zugelassen bleiben.
bert / Quelle: sda / Mittwoch, 20. Februar 2008 / 12:10 h
Steuerhinterziehung und Stiftungsrecht hätten nichts miteinander zu tun, betonte Vize-Regierungschef und Justizminister Klaus Tschütscher.
Damit sei auch die Frage falsch, ob mit der Revision des Stiftungsrechts die Steueraffäre mit Deutschland hätte verhindert werden können.
Weiterhin anonyme Stiftungen Die Möglichkeit für anonyme Stiftungen soll bestehen bleiben. Stiftungen können demnach auch in Zukunft bei Treuhändern oder Rechtsanwälten im Fürstentum hinterlegt werden. Tschütscher sagte, in Liechtenstein gebe es aktuell zwischen 45'000 und 50'000 Stiftungen. Davon sind lediglich rund 500 bis 600 rein gemeinnützig. Die Mehrheit der privatnützigen Stiftungen betreffen die Nachlassplanung innerhalb einer Familie.Laut Klaus Tschütscher haben Steuerhinterziehung und Stiftungsrecht nichts miteinander zu tun. /
![]() Ziel der Revision seien Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Stiftungen seien für den Finanzplatz Liechtenstein sehr wichtig, in ihrer Bedeutung reiche keine andere Rechtsform auch nur annährend heran, schrieb die Regierung bereits im Vernehmlassungsbericht vom vergangenen Sommer. Deutsche Kritik zurückgewiesen Im Bezug auf die Steueraffäre reagierte Liechtensteins Regierung mit Befremden auf die Kritik aus Deutschland reagiert. Die Vorwürfe seien «nicht wahnsinnig gut angekommen», sagte Tschütscher weiter. Er bezog sich ausdrücklich auf Äusserungen des Chefs der deutschen Sozialdemokraten, Kurt Beck. Dieser hatte verlangt, Liechtenstein solle sich so benehmen, wie es unter zivilisierten Staaten üblich sei. Gestern erklärten Erbprinz Alois und Tschütscher, dass das Vorgehen der deutschen Behörden in Liechtenstein nicht möglich wäre.
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