|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
UBS-Kundendaten: Noch kein Amtshilfegesuch eingetroffenBern - Wie die mögliche Amtshilfe an die USA in der Steueraffäre rund um die UBS aussehen wird, war am Mittwoch unklar. Die Eidgenössische Steuerverwaltung würde die UBS-Kundendaten in jedem Fall prüfen und über die Herausgabe entscheiden.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 2. Juli 2008 / 12:28 h
Ein Gesuch um Amtshilfe sei bisher nicht eingetroffen, sagte Dieter Leutwyler, Sprecher beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), am Mittwoch der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. Im Zuge des Zusammenarbeitsgesuchs vom 11. Juni seien die US-Behörden über die Möglichkeiten der Rechts- oder Amtshilfe informiert worden.
Bis anhin liege erst das allgemeine Gesuch um Zusammenarbeit vor. Die Amerikaner seien darauf hingewiesen, dass die Amtshilfe schneller gehe. Folco Galli, Sprecher des für die Rechtshilfe zuständigen Bundesamts für Justiz (BJ), sagte der SDA, derzeit stehe die Amtshilfe im Vordergrund.
Steuerverwaltung prüft Daten Sollte Amtshilfe gewährt werden, würde die Steuerverwaltung von der UBS die fraglichen Kundendaten anfordern, schilderte Leutwyler das Vorgehen. Anschliessend prüft die Behörde, ob sich aus den Unterlagen ein Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung ergibt. Sollte Amtshilfe gewährt werden, würde die Steuerverwaltung von der UBS die fraglichen Kundendaten anfordern. /
![]() Bei Steuerhinterziehung kooperiert die Schweiz nicht mit ausländischen Behörden. Die Daten würden nur bei Betrugsverdacht an die US-Steuerbehörde weitergeleitet. Zuvor aber steht den Betroffenen der Rechtsweg offen: Die Steuerverwaltung würde sie informieren und sie könnten mit einem Rekurs ans Bundesverwaltungsgericht gelangen. Dass die Schweiz bei Steuerhinterziehung nicht kooperiert, basiert auf dem Grundsatz, dass die Hinterziehung hierzulande als Vergehen gilt und nicht als Verbrechen. Da die USA diese Unterscheidung in ihrem Recht nicht kennen, fällt Schweizer Behörden die Erklärung immer wieder schwer, wie Leutwyler sagte. Ermächtigung wegen drohender Verjährung Die am Mittwoch von einem Bundesrichter in Florida erteilte Ermächtigung für die amerikanische Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service - IRS), Kundendaten von der UBS anzufordern, hängt gemäss Leutwyler mit dem Verjährungsstichtag für Steuerdelikte in den USA zusammen. Dieser Stichtag nämlich ist der 30. Juni. Je nach Schwere des Steuerdelikts beträgt die Verjährungsfrist drei oder sechs Jahre. Hätte der Richter der IRS die Ermächtigung nun nicht gegeben, hätten die Ermittler jeweils ein Jahr weniger erfassen können, wie Leutwyler sagt. Dank der Ermächtigung kann die IRS zusätzlich zum laufenden Jahr die vorhergehenden drei respektive sechs Jahre unter die Lupe nehmen. Das Bankgeheimnis sieht Leutwyler durch eine mögliche Amtshilfe aber nicht tangiert.
![]() leasing.ch hilft bei der Finanzierung Ihres neuen Autos «Woher bekomme ich das Geld für mein neues Auto?» Viele denken da traditionell eher an ein Leasing ohne die Vorteile von einem Privatkredit richtig zu kennen. leasing.ch zeigt objektiv und kompetent Alternativen bei der Fahrzeugfinanzierung. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Preiswerte und hochwertige Übersetzungen TranslationArtwork.com: Wir übersetzen Ihre Geschäftsberichte, Verträge, Handbücher, Webseiten, Newsletter, Pressemitteilungen oder was sonst noch als Dokument anfällt, bei 10% Nachlass für Neukunden. Fortsetzung
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||