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Streit um Deckungsbeitrag von Cisalpino geht weiterBern - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss neu darüber entscheiden, wie viel die Cisalpino AG ab 2007 als Deckungsbeitrag für den Zugang zum Schienennetz zu zahlen hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat der BLS AG Recht gegeben.ht / Quelle: sda / Dienstag, 18. November 2008 / 15:16 h
1999 hatte die Cisalpino AG die Konzession für die Beförderung von Personen zwischen Basel - Bern - Brig - Italien, Genf - Brig - Italien und Zürich - Chiasso - Italien erhalten. Für die erste Betriebszeit wurde dem jungen Unternehmen der Deckungsbeitrag für den Zugang zum Schienennetz vom BAV erlassen.
Ab 2001 wurde der Deckungsbeitrag auf 1 Prozent des auf schweizerischen Abschnitten erzielten Verkehrserlöses festgelegt, ab 2002 auf 1,5 Prozent. Es folgte eine Erhöhung auf 3,5 Prozent per Ende 2004.
Die BLS hat eine 4-prozentige Erhöhung des Beitrages verlangt. /
![]() Schliesslich verfügte das BAV einen Deckungsbeitrag von 4 Prozent des Verkehrserlöses für die Zeit von 2007 bis 2010. Dieser Satz sollte gemäss BAV einen Beitrag von 4,8 Millionen Franken ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Cisalpino gegen die Beitragserhöhung auf 3,5 Prozent per 2004 nun abgewiesen. Gleichzeitig hat es der BLS Recht gegeben, die eine Erhöhung des Beitrages ab 2007 auf über 4 Prozent verlangt hatte. Das BAV müsse neu prüfen, wie hoch der Satz aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Cisalpino angesetzt werden könne, ohne dass daraus eine verkehrsverhindernde Gewinnabschöpfung resultiere.
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