Volljährige Kiffer würden weiterhin bestraft, aber mit weniger administrativem Aufwand, schreiben der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH), pro juventute und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) in einer gemeinsamen Mitteilung. Einen Eintrag im Strafregister gäbe es nicht mehr.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren wollen die drei Verbände den Schwerpunkt auf die Früherkennung und die Beratung setzen. Junge Kifferinnen und Kiffer sollen bei der Jugendanwaltschaft verzeigt werden.
Erwachsene Kiffer sollen mit weniger administrativem Aufwand bestraft werden. /


Sie kann die Cannabis-Konsumenten verpflichten, einen Suchtpräventionskurs zu besuchen.
Busse oder Massnahme verhängen
Tun die jungen Kiffer das nicht, kann die Jugendanwaltschaft eine Busse oder eine andere Massnahme, etwa einen Arbeitseinsatz verhängen. Hält die Jugendanwaltschaft einen Suchtpräventionskurs nicht für sinnvoll, kann eine Busse, eine Verwarnung oder eine andere Massnahmen anordnen - oder das Verfahren einstellen.
Als dritte Möglichkeit kann die Jugendanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen und den Fall der zuständigen Behandlungs- oder Sozialhilfestelle melden. Die drei Verbände fordern nun von der zuständigen Kommission des Nationalrates, die Cannabisfrage aufzunehmen, wie sie dies schon 2005 habe tun wollen.