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Streubombenverbot: Schweiz auch dabeiOslo - Rund 100 Staaten haben in Oslo das Abkommen über das Verbot von Streubomben unterzeichnet. Auch die Schweiz gehört zu den Ländern, die künftig auf Gebrauch, Herstellung, Lagerung und Transport von Streumunition verzichten.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 3. Dezember 2008 / 12:14 h
In der norwegischen Hauptstadt setzte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihre Unterschrift unter das Dokument. «Ich glaube, die Konvention erreicht das Ziel, den Einsatz dieser Waffenart, die grosse Leiden versursacht, möglichst stark einzuschränken», sagte Calmy-Rey gegenüber dem Westschweizer Radio RSR.
Botschafterin Christine Schraner Burgener sprach gegenüber der Nachrichtenagentur SDA von einem wichtigen Schritt bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Reichweite des Verbots ist begrenzt Die Reichweite des Streubomben-Verbots ist allerdings begrenzt: Die wichtigsten Herstellerländer lehnen die Übereinkunft ab. Neben den USA und Russland blieben auch China, Israel, Indien und Pakistan dem Treffen in Oslo fern. Die US-Regierung hatte am Dienstag bekräftigt, das Verbot gehe ihr zu weit. Für die Schweiz hat Bundesrätin Michelin Calmy-Rey unterzeichnet. /
![]() Im Konfliktfall könne es das Leben von US-Soldaten gefährden. Die Streubomben-Gegner setzen ihre Hoffnungen nun auf Barack Obama. Streubomben gelten als besonders heimtückisch und gefährlich für Zivilisten. Sie öffnen sich in der Luft, können viele kleine Sprengsätze über ein grosses Gebiet verteilen und dieses für viele Jahre verminen. Mehr als 10'000 Menschen getötet Nach UNO-Schätzungen sind durch Streumunition weltweit mehr als 100 000 Menschen umgekommen oder schwer verletzt worden, zuletzt etwa in Afghanistan, dem Irak, Libanon, Kosovo und in Georgien. Bei der Unterzeichnung im Rathaus von Oslo sagte Norwegens Ministerpräsident Jens Stoltenberg: «Die Welt wird nicht mehr dieselbe sein, wenn diese bestialische Waffenart nun endlich verboten und vernichtet wird.» Der Vertrag wurde im Mai in Dublin ausgehandelt. 111 Staaten hatten sich auf die Ächtung von Streubomben verpflichtet. Für die Zerstörung der vorhandenen Bestände wurde ein Zeitraum von acht Jahren eingeräumt.
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