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Sans-Papiers verlassen Predigerkirche in Zürich Zürich - Die Besetzung der Zürcher Predigerkirche ist am Mittag zu Ende gegangen. Die Sans-Papiers räumten die Kirche und zogen in die Kirche St. Jakob beim Stauffacher um. Dort können sie bis Mittwochabend bleiben.
tri / Quelle: sda / Sonntag, 4. Januar 2009 / 15:06 h
In die Kirche St. Jakob umgezogen seien 60 bis 70 der Papierlosen, teilte das Bleiberecht-Komitee mit. Dies entspricht noch knapp der Hälfte der 150 Personen, welche die Kirchenbesetzung am 19. Dezember begonnen hatten. Vor dem Auszug hätten die Sans-Papiers den Boden der Kirche gereinigt und die Toiletten geputzt, schreibt das Komitee.
Diesen Montag wird eine Delegation der Sans-Papiers unter der Leitung von Kirchenratspräsident Ruedi Reich den Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) zu einer Aussprache treffen.
Rund die Hälfte der Sans-Papiers zog in die Kirche St. Jakob um. /
![]() Rund 1000 bis 2500 Personen nahmen an der Demonstration teil. /
![]() Hollenstein hatte sich unter der Bedingung zu Gesprächen bereit erklärt, dass die Predigerkriche geräumt werde. Demonstration für das Bleiberecht Am Samstagnachmittag hatten die Papierlosen und ihre Sympathisanten ihren Anliegen mit einer Demonstration durch die Zürcher Innenstadt Nachdruck verliehen. Nach Angaben des Bleiberecht-Kollektivs nahmen rund 2500, nach Polizeiangaben rund 1000 Personen daran teil. Mit ihrer Aktion wollen die Sans-Papiers konkrete Zusagen für bessere Lebensbedingungen durchsetzen. Vor allem fordern sie eine «humane und unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten Härtefallregelung», aber auch die Aufhebung des Arbeitsverbotes. Kanton verzichtete auf Härtefall-Gesuche Bei der Umsetzung der Härtefallregelung wie auch bei der Ausgestaltung der Nothilfe könne Regierungsrat Hollenstein Verbesserungen in die Wege leiten und schnell umsetzen, ist das Bleiberecht-Kollektiv überzeugt. An einer Medienkonferenz des Bleiberecht-Komitees hatte der auf Asylrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marc Spescha am Samstag darauf hingewiesen, dass der Kanton Zürich im Gegensatz zu anderen Kantonen bisher auf die Möglichkeit verzichtet habe, beim Bund Härtefall-Gesuche zu stellen.
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