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IV, Komplementärmedizin und biometrische PässeBern - Der Bundesrat hat drei Vorlagen auf den Abstimmungszettel vom 17. Mai gesetzt: die Mehrwertsteuer-Erhöhung zu Gunsten der Invalidenversicherung (IV), die Komplementärmedizin und die Einführung biometrischer Pässe.smw / Quelle: sda / Mittwoch, 14. Januar 2009 / 11:57 h
Nach dem Vorschlag des Parlaments wird der MWST-Normalsatz für 2010 bis 2016 um 0,4 Prozentpunkte auf 8,0 Prozent angehoben. Der reduzierte Satz soll um 0,1 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen, der Hotelleriesatz um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent. Die IV könnte mit Mehreinahmen von 1,2 Milliarden Franken im Jahr rechnen.
Die befristete MWST-Erhöhung ist Teil des Pakets, das die mit jährlich 1,5 Milliarden Franken defizitäre und mit bald 13 Milliarden verschuldete IV wieder ins Lot bringen soll. Im Mai 2004 hat der Souverän einen Mehrwertsteuer-Zuschlag von 0,8 Prozentpunkten für die IV abgelehnt.
Die Verfassungsbestimmung zur Komplementärmedizin kommt allein vor Volk und Stände. Die Initiative «Ja zur Komplementärmedizin», die eine «umfassende» Gleichstellung mit der Schulmedizin forderte, war zurückgezogen worden.
Der Bundesrat hat drei Vorlagen auf den Abstimmungszettel vom 17. Mai gesetzt. /
![]() Der Gegenvorschlag des Parlamentes verzichtet auf den Begriff «umfassend». Gesichtsbild und Fingerabdrücke Gegen die Einführung des biometrischen Schweizer Passes hatte ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen. Die Einführung von Pässen mit elektronisch gespeicherten Daten wird weltweit vorangetrieben. Die Pässe müssen Standards erfüllen, welche von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation festgelegt wurden. Die Vorlage sieht neben der elektronischen Abspeicherung der Personendaten ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke vor. Die Abdrücke von zwei Fingern sind in einer Weiterentwicklung des Schengener Assoziierungsabkommens vorgesehen. Die Schweiz muss diese Schengener Vorgaben bis spätestens am 1. März 2010 umsetzen.
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