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Heroingestützter Behandlung wird weitergeführtBern - Die heroingestützte Behandlung als Therapieform von Schwerabhängigen kann im nächsten Jahr weitergeführt werden. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen hierzu auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 20. Mai 2009 / 13:53 h
Die heroingestützte Behandlung ist im Betäubungsmittelgesetz auf den 31. Dezember 2009 befristet geregelt. Damit sie weitergeführt werden kann, müssen die entsprechenden Artikel des revidierten Betäubungsmittelgesetzes spätestens am 1. Januar 2010 in Kraft sein.
Die heroingestützte Behandlung ist im Gesetz verankert worden. (Symbolbild) /
![]() Mit der am 30. November 2008 vom Stimmvolk angenommenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist die heroingestützte Behandlung als unbefristete, reguläre Therapieform für schwerabhängige Heroinkonsumentinnen und -konsumenten im Gesetz verankert worden. Die restlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen zu einem späteren Zeitpunkt - voraussichtlich auf den 1. Januar 2011 - in Kraft gesetzt werden, da diese umfangreiche Anpassungen im Verordnungsrecht verlangen.
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