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La Chaux-de-Fonds/Le Locle wird UNESCO-Welterbe Bern - Die Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle gehört neu zum UNESCO-Welterbe. Dies hat das Welterbekomitee der UNO-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Sevilla entschieden. Den Entscheid über Le Corbusiers Werk verschob es auf 2010.
smw / Quelle: sda / Samstag, 27. Juni 2009 / 19:52 h
Mit ihrem Entscheid würdigte die UNESCO den Urbanismus der Uhrenstädte La Chaux-de-Fonds und Le Locle im Neuenburger Jura, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) mitteilte. Darin zeige sich eine aussergewöhnliche Symbiose zwischen der Uhrenindustrie und dem Städtebau, zwischen Technologie und Architektur.
In den beiden Städten La Chaux-de-Fonds und Le Locle fanden Volksfeste statt. Sie gehören damit künftig wie gegen 900 weitere Gebiete und Städte zum UNESCO-Welterbe.
Die Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle gehört neu zum UNESCO-Welterbe. /
![]() In der Schweiz trugen bisher neun Gebiete und Städte dieses Prädikat. Dazu gehören die Stiftsbibliothek und der Stiftsbezirk St. Gallen, das Kloster St. Johann Müstair, die Berner Altstadt, die Burgen von Bellinzona, das Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn, der Monte San Giorgio, das Waadtländer Weinbaugebiet Lavaux, die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina und die Tektonikarena Sardona. Das UNESCO-Welterbekomitee hat in Sevilla auch über die Einschreibung des Werkes von Le Corbusier beraten. Der Entscheid über das Dossier wurde auf 2010 verschoben, wie das BAK mitteilte. Dossier Le Corbusier Beim Dossier Le Corbusier handelt sich um eine transnationale serielle Kandidatur: Der Vorschlag umfasst 21 Objekte Le Corbusiers in Frankreich, der Schweiz, Argentinien, Belgien und Deutschland und wurde unter der Leitung Frankreichs erarbeitet. In der Schweiz gehören die Maison Blanche und die Villa Schwob in La Chaux-de-Fonds, die Petite Maison in Corseaux und der Immeuble. Dies mit té in Genf zur Serie der Werke, welche die Bedeutung Le Corbusiers für die moderne Architektur repräsentiert. Das Welterbekomitee verlangt die Ergänzung des Dossiers mit wenigen zusätzlichen technischen Elementen, so dass die Kandidatur nächstes Jahr noch einmal dem Welterbekomitee vorgelegt werden kann.
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