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Raucher-Gegner gehen vors BundesgerichtGenf - Die Befürworter des Rauchverbots im Kanton Genf wollen Fumoirs in Restaurants und Cafés nicht akzeptieren. Sie bezeichnen diese als verfassungswidrig und haben beim Bundesgericht Rekurs eingelegt, wie sie vor den Medien erklärten.zel / Quelle: sda / Dienstag, 17. November 2009 / 15:42 h
«Wir haben gegen verschiedene Gesetzesbestimmungen und gegen die Verordnung zum Passivrauchen Rekurs eingelegt», sagte Jean Barth, Präsident des Initiativkomitees «Passivrauchen und Gesundheit». Seit dem 31. Oktober darf in Genf an öffentlichen Orten nicht mehr geraucht werden - ausser in abgetrennten Raucherräumen, sogenannten Fumoirs.
Laut Anwalt Christian Grobet, der den Rekurs formuliert hatte, verletze die Genehmigung von Fumoirs die Verfassung.
«Wir haben gegen verschiedene Gesetzesbestimmungen und gegen die Verordnung zum Passivrauchen Rekurs eingelegt», sagte Jean Barth, Präsident des Initiativkomitees «Passivrauchen und Gesundheit». (Archivbild) /
![]() Denn die von den Genfer Stimmberechtigten 2008 angenommene Initiative habe die Raucherräume nicht vorgesehen. Das Parlament habe somit mit deren Zulassung seine Kompetenzen überschritten, sagte Grobet. Solle künftig die Einrichtung von Fumoirs möglich sein, müsse das Parlament die Verfassung ändern, sagte Grobet. Dazu hätte dann das Volk das letzte Wort.
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