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Wirbel um angebliche Hasspredigt eines Imams

Wann ist die Äusserung eines Imams nur problematisch und wann ist sie strafbar? Diese Frage hat jetzt der Freiburger Untersuchungsrichter beantwortet.

tri / Quelle: news.ch mit Agenturen / Freitag, 20. November 2009 / 13:56 h

Ein Freiburger Imam soll in einer Predigt zu Gewalt und Unterstützung für Kämpfer in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und in Palästina aufgerufen haben. Die SVP der Stadt Freiburg sah das als Hasspredigt an und reichte am 4.



Der Imam habe nicht konkret zu Gewalt aufgerufen. (Symbolbild) /

November eine Anzeige ein, wie das «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio DRS 4 berichtet. Der Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser erklärte, dass der Imam sich nicht strafrechtlich schuldig gemacht habe. Der Inhalt der Predigt habe sich nicht gegen eine konkrete Gruppe gerichtet, sondern sei Teil eines Gebets eines bekannten Propheten. Tonaufnahmen von einem Gebet des Imams zeigten, dass der Imam eine Koransure ausgewählt hatte, in der der Prophet Moses bei Gott um Hilfe für seine Brüder im Kampf gegen den Pharao und um eine harte Bestrafung der Ungerechten bittet, wie die «Bernerzeitung.ch» berichtet. Ohne konkreten Gewaltaufruf und ohne konkrete Adressaten sei der Imam nicht zu belangen, so der Untersuchungsrichter. Die Untersuchung sei dennoch wichtig gewesen, weil man nicht wolle, dass Imame wegen der Redefreiheit sagen dürften, was sie wollen, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.


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