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Ab 2010: Armeewaffen können ins Zeughaus

Bern - Wer seine Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahren will, kann sie ab Neujahr in einem Zeughaus deponieren, ohne dafür bezahlen zu müssen. Wer die persönliche Waffe hinterlegt, muss dafür keine Gründe angeben.

zel / Quelle: sda / Freitag, 27. November 2009 / 11:28 h

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Ziel ist, die Sicherheit im Umgang mit Ordonnanzwaffen zu verbessern, sowohl in den privaten Haushalten als auch in der Öffentlichkeit. Delikte und Unglücksfälle mit Ordonnanzwaffen hatten die Debatte darüber ausgelöst, ob Militärs weiterhin verpflichtet werden sollten, ihre Waffen zu Hause aufzubewahren. Vor rund zwei Jahren zum Beispiel hatte ein junger Armeeangehöriger in Zürich-Höngg mit seinem Sturmgewehr ein 16-jähriges Mädchen erschossen. Als erster Kanton ermöglichte es Genf Anfang 2008 in eigener Regie, Ordonnanzwaffen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. In anderen Kantonen wurden parlamentarische Vorstösse zum gleichen Thema eingereicht. In der Vernehmlassung begrüsste es Genf, dass der Bund nun das Modell des Stadtkantons übernehmen wolle.

Armeewaffen weiterhin nach Hause gegeben

Auch in anderen Kantonen stiess der Vorschlag des Eidg.



Delikte und Unglücksfälle haben die Verordnung mit Ordonnanzwaffen in Gang gesetzt. (Archivbild) /

Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf Zustimmung. Mehrere Kantone waren in der Vernehmlassung der Ansicht, dass der Bund für die Kosten der freiwilligen Waffenabgabe aufkommen sollte. Persönliche Armeewaffen werden den Soldaten aber weiterhin nach Hause mitgegeben. Potenzielle Gefahren bei den Empfängern - etwa Suizidgefahr - sollen indes nach Möglichkeit frühzeitig erkannt werden, hiess es ohne nähere Angaben in der Mitteilung des VBS.

Initiative verlangt mehr

Wer seine Dienstzeit beendet hat, soll seine Waffe auf Wunsch weiterhin behalten können. Neu müssen diese Armeeangehörigen bei der Entlassung aber einen Waffenerwerbsschein vorlegen. Die im Februar eingereichte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» verlangt indes deutlich mehr. Dienstwaffen sollen nicht mehr im Haushalt aufbewahrt werden dürfen. Waffenbesitz soll nur noch mit einem Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich sein, und alle Schusswaffen sollen zentral registriert werden.

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