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Einbürgerungen nur noch mit C-AusweisBern - Wer das Schweizer Bürgerrecht erlangen will, soll nach Ansicht des Bundesrats vorher mindestens im Besitz eines C-Ausweises sein. Menschen, die bloss im Besitz eines B-Ausweises sind, müssen vor einer Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung erlangen.tri / Quelle: sda / Donnerstag, 17. Dezember 2009 / 15:55 h
Diese neue Bestimmung ist Teil des von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vorgestellten Bürgerrechtsgesetzes (BüG). Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen bleiben danach vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen.
Die Einbürgerung sei der letzte Integrationsschritt, erklärte die Justizministerin vor den Medien in Bern. Deshalb dürfe man höchste Anforderungen stellen und den stabilsten ausländerrechtlichen Status verlangen.
Laut Widmer-Schlumpf wird auch im neuen Gesetz kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung geschaffen. An der Möglichkeit, dass Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen befinden können, wird nicht gerüttelt.
Parteien üben Kritik Der Bundesrat will ferner die Asylverfahren beschleunigen. Er schlägt vor, die Nichteintretensentscheide durch schnelle Verfahren zu ersetzen. Zudem soll die Beschwerdefrist halbiert werden. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem raschen Abschluss von Asylverfahren, hielt Widmer-Schlumpf fest. Eine Beratung soll die bisherige Hilfswerksvertretung der Asylsuchenden bei den Anhörungen zu den Asylgründen ersetzen. Der Bundesrat will die Asylverfahren beschleunigen. /
![]() Dafür bestehe kein Bedarf mehr, so die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidempartements (EJPD). Die Parteien üben Kritik an den Plänen des Bundesrates zur Beschleunigung der Asylverfahren. Die FDP spricht von einem «absurden Konstrukt». Für die SVP handelt es sich um «reine Kosmetik». Die SP und die Flüchtlingshilfe wehren sich in ihrer Reaktion gegen die Halbierung der Beschwerdefrist. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen dauert bis zum 22. März.
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