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2010: Selber drehen lohnt sich nicht mehr

Bern - Wie jedes Jahr treten am 1. Januar neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Manches wird dadurch teurer, etwa die Ersatzabgabe für die Wehrpflicht, das Heizöl oder selbstgedrehte Zigaretten.

fkl / Quelle: sda / Montag, 28. Dezember 2009 / 09:28 h

Das Heizöl wird teurer, weil die CO2-Abgabe steigt. Ab 2010 werden pro 100 Liter neun Franken erhoben, dreimal mehr als bisher. Gemessen an den starken Preisschwankungen in letzter Zeit fällt die höhere CO2-Abgabe allerdings nur geringfügig ins Gewicht. Ausserdem wird die Abgabe zum Teil via Krankenkassen zurückerstattet. Dass Umwelt- und Gesundheitsschädigendes tendenziell teurer wird, bekommen auch die Raucher zu spüren, diesmal vor allem die Liebhaber selbstgedrehter Zigaretten. Die Steuer auf Schnitttabak steigt, so dass sich das Selberdrehen nicht mehr lohnt.



Raucher spüren 2010, dass Gesundheitsschädigendes teurer wird. /

Stärker besteuert werden auch Zigarren und Zigarillos.

Mehr bezahlen müssen ferner Armeeangehörige, die sich von Wiederholungskursen dispensieren lassen. Die Ersatzabgabe wird verdoppelt und beträgt neu mindestens 400 Franken.

Straflose Selbstanzeige für Steuersünder

Wer die Waffe nach Ende der Dienstzeit behalten möchte, braucht künftig einen Waffenschein. Dafür können Armeeangehörige ab dem neuen Jahr ihre Waffe kostenlos und ohne Angabe von Gründen im Zeughaus hinterlegen. Dies soll die Sicherheit erhöhen.

Von einer Mini-Steueramnestie erhofft sich der Bund zusätzliche Steuereinnahmen. Reuige Steuersünder haben ab 2010 das Recht auf eine einmalige straflose Selbstanzeige.

Mammographie von der Krankenkasse bezahlt

Hauseigentümer können künftig bei der direkten Bundessteuer die Renovationskosten für Liegenschaften ab dem Zeitpunkt des Erwerbs abziehen. Unternehmen profitieren ihrerseits von administrativen Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer.

Ab dem neuen Jahr gehört die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs definitiv zu den Leistungen, die Krankenkassen bezahlen müssen. Frauen ab 50 haben alle zwei Jahre das Recht auf eine bezahlte Untersuchung.

Das neue Betäubungsmittelgesetz ermöglicht schliesslich die Weiterführung der bisherigen Drogenpolitik des Bundes, inklusive Heroinabgabe.

 


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