|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Kein Verbot für Erzeugnisse aus der RobbenjagdBern - Der Bundesrat will den Handel mit Robbenerzeugnissen nicht vollständig verbieten. Nach seiner Ansicht widerspricht ein Verbot, wie es die EU vor kurzem erlassen hat, den Regeln der Welthandelsorganisation WTO.smw / Quelle: sda / Freitag, 15. Januar 2010 / 16:07 h
In einer Antwort auf eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) erinnerte der Bundesrat daran, dass er für strengere Regeln im Umgang mit Robbenprodukten sorgen wolle.
Der Bundesrat teilt die Meinung des Ständerats, der Verarbeitung, Import, Durchfuhr und Handel mit Robbenprodukten untersagen will, soweit sie nicht aus einer staatlich bewilligten und kontrollierten Jagd stammen, bei der die Tierschutzstandards respektiert werden.
Der Bundesrat will den Handel mit Robbenerzeugnissen nicht vollständig verbieten. /
![]() Für die Nationalratskommission gehen diese Einschränkungen zu wenig weit. Sie fordert ein generelles Handelsverbot für Robbenprodukte. Ausnahmen sollen nur für die Inuit und andere indigene Gemeinschaften gelten.
![]() leasing.ch hilft bei der Finanzierung Ihres neuen Autos «Woher bekomme ich das Geld für mein neues Auto?» Viele denken da traditionell eher an ein Leasing ohne die Vorteile von einem Privatkredit richtig zu kennen. leasing.ch zeigt objektiv und kompetent Alternativen bei der Fahrzeugfinanzierung. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Preiswerte und hochwertige Übersetzungen TranslationArtwork.com: Wir übersetzen Ihre Geschäftsberichte, Verträge, Handbücher, Webseiten, Newsletter, Pressemitteilungen oder was sonst noch als Dokument anfällt, bei 10% Nachlass für Neukunden. Fortsetzung
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||