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Vaduz gibt Steuersündern Rückendeckung

Vaduz - Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein hat Steuerhinterziehern in einer heiklen Phase der internationalen Jagd auf Steuersünder mit einem brisanten Urteil Rückendeckung gegeben. Die ehemalige Treuhand-Tochter der LGT, die Fiduco Treuhand, muss 7,3 Mio. Euro Entschädigung zahlen - an einen deutschen Steuerbetrüger.

tri / Quelle: pte / Montag, 8. Februar 2010 / 12:26 h

 Während sich die Debatte um die Daten-CD aus der Schweiz ausweitet und Deutschland mehrere ähnliche Angebote erhalten hat, droht nun eine Prozessflut von aufgeflogenen Steuersündern. Beihilfe zur Steuerhinterziehung

«Liechtensteiner und Schweizer Banken haben Anleger und Kunden nicht direkt zur Steuerhinterziehung aufgefordert. Es geht aber eindeutig um Beihilfe», meint Werner Rügemer, Vorsitzender der Business Crime Control. Jene Möglichkeiten zur Geldanlage, die in der Schweiz oder in Liechtenstein existieren, gebe es auch anderswo. Es sei aber nur ein Grund dafür ausschlaggebend, weshalb sich viele vermögende Anleger für die beiden Länder entscheiden.

«Die Banken haben eine Fürsorgepflicht und müssen die Rechte der Kunden schützen. Das Problem dabei ist, dass dadurch Steuerhinterziehung gedeckt wird», erklärt Rügemer. Das Urteil bewege sich nun in einem Dilemma. Weitere Prozesse seien durchaus denkbar.



Die LGT-Bank wurde zur Zahlung von 7,3 Millionen Euro Entschädigung verurteilt. /

«Die Banken haben ihre Fürsorgepflicht offenbar vernachlässigt und gegen geltendes Recht verstossen. Aus geschäftlichen Interessen wurde das Gesetz gebrochen», so Rügemer.

Zu spät über Datenklau informiert

Vor rund zwei Jahren hatte der deutsche Bundesnachrichtendienst eine CD mit Kundendaten von einem früheren Mitarbeiter der LGT Treuhand für 4,5 Mio. Euro gekauft. Anhand der Informationen wurde etwa der ehemalige Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, als Steuersünder entlarvt. Eine Reihe von Steuerhinterziehern, die im Zuge des Skandals ebenfalls enttarnt wurden, hatte Klagen gegen die Bank erwogen. Dem nun gesprochenen Urteil könnten daher weitere Prozesse folgen.

Der Klage eines Steuersünders gegen die ehemalige LGT Treuhand wurde Recht gegeben. Dem Gericht nach habe die Bank «den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren», schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Andernfalls hätten diese Selbstanzeige in Erwägung ziehen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können, argumentieren die Steuersünder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Fiduco Treuhand hat Berufung angekündigt.

 

 


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