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Deutliche Ergebnisse der Volksabstimmung

Bern - Die Schweizerinnen und Schweizer wollen nichts wissen von tieferen Neurenten in der Zweiten Säule. Sie haben die Senkung des Umwandlungssatzes mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen wuchtig abgelehnt. In keinem einzigen Kanton gab es ein Ja. Ein klares Ja zeichnet sich beim Verfassungsartikel Forschung am Menschen ab mit 77,2 Prozent. Offizielles Resultat bei der Tierschutzanwalt-Initiative 70,5 stimmten dagegen.

zel / Quelle: news.ch mit Agenturen / Sonntag, 7. März 2010 / 09:00 h

Bern - Die Schweizerinnen und Schweizer wollen nichts wissen von tieferen Neurenten in der Zweiten Säule. Sie haben die Senkung des Umwandlungssatzes mit 72,7 Prozent Nein-Stimmen wuchtig abgelehnt. In keinem einzigen Kanton gab es ein Ja. Der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen wird laut der Hochrechnung mit 77,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Ein klares Ja zeichnet sich beim Verfassungsartikel Forschung am Menschen ab.



Die Volksabstimmung vom 7. März. /



Heute kurz vor Mittag an der Urne vor dem Ratshaus in Appenzell. /

Für die Vorlage sprachen sich 1'707'549 Abstimmende aus, dagegen 504'460. Der Ja-Anteil erreichte damit 77,2 Prozent. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab. Die Kantone müssen auch künftig keine Tierschutzanwälte einsetzen. Volk und Stände haben die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich abgelehnt: 70,5 Prozent der Stimmenden sagten Nein. In keinem einzigen Kanton wurde das Volksbegehren angenommen.

Links zum Artikel:

Die Empfehlungen des Bundesrates

Alles rund um die Volksabstimmung vom 7. März


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Vorlage zu Forschung am Menschen angenommen





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«Die Täter werden auch ohne Tieranwalt verurteilt»





«Der Tieranwalt ist eine Form der Prävention»





Der Streit um den Umwandlungssatz





Berufliche Vorsorge: Abstimmung in der Endrunde





Volksabstimmung vom 7. März





Ständerat lehnt Volksinitiative Tierschutzanwalt ab

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