Die Geschworenen folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Laut Urteil hatte der zur Tatzeit 18-jährige Raser die Strasse als «Spielfeld» betrachtet. Er muss insgesamt über 200'000 Franken Genugtuung, Gerichts- und Prozesskosten zahlen.
Diese Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sende endlich ein «starkes Signal» an Verrückte am Steuer aus, sagte Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli. Der Entscheid sei deshalb auch in präventiver Hinsicht wichtig.
Drei Anläufe bis zum Urteil
Zappelli hatte drei Anläufe genommen, um ein Urteil zu erhalten, das einen Zusammenhang zwischen der Raserei und den drei Toten feststellt. In einem ersten Prozess war der Angeklagte lediglich wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden.
Bei der zweiten Verhandlung vor Geschworenengericht wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Das Urteil wird als starkes Signal an Verrückte am Steuer gewertet. /


Die Geschworenen hatten die Tat weder als eventualvorsätzliche Tötung noch als vorsätzliche Tötung eingestuft. Die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der Verstorbenen legten gegen dieses Urteil Rekurs ein.
Rennen veranstaltet
Bei der Raserei in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2004 in Vésenaz lieferte der damals 18-Jährige mit dem Auto seines Vaters seinen Freunden ein Rennen. In Tempo-50 Zonen fuhren sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 150 km/h.
Bei einer Verkehrsinsel verlor der Freund des Angeklagten die Kontrolle über seinen Wagen und fuhr in einen Baum. Dabei wurden er und seine zwei Mitfahrer tödlich verletzt.