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Differenz bei Kinderzulagen für Selbständige

Bern - Der Nationalrat lässt sich vom Ständerat nicht beirren und hält mit 97 gegen 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen daran fest, dass künftig auch Selbständigerwerbende Kinderzulagen erhalten sollen. Die grosse Kammer widersetzt sich damit der kleinen Kammer, die vor zehn Tagen auf die Gesetzesvorlage nicht eingetreten war.

ht / Quelle: sda / Montag, 15. März 2010 / 23:50 h

Angesichts des knappen Resultats im Ständerat - den Ausschlag hatte der Stichentscheid von Ständeratspräsidentin Erika Forster gegeben - seien die Chancen intakt, dass sich die kleine Kammer noch umstimmen lasse, sagte Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP/FR). Würde der Ständerat am Nicht-Eintreten festhalten, wäre die Gesetzesrevision vom Tisch. Sie geht auf die parlamentarische Initiative «Ein Kind, eine Zulage» des früheren CSP-Nationalrats Hugo Fasel zurück. Verlangt wird darin, dass auch für Selbständigerwerbende Kinderzulagen entrichtet werden. Dazu müssten sie sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Ausbezahlt würden die gleichen Zulagen wie sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten.



Selbständige sollen gleich hohe Zulagen wie Arbeitnehmende erhalten. /

Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig. Finanziert würden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die Kantone können die Beiträge der Selbständigerwerbenden auf einem bestimmten Einkommen plafonieren. Unterstützt wird die Vorlage von den linken Parteien sowie von CVP und BDP. Deren Vertreter argumentierten im Nationalrat, dass es um die Gleichbehandlung zwischen Selbständig- und Unselbständigerwerbenden gehe. In der Schweiz erhielten heute 1,7 Millionen Kinder eine Zulage; 75'000 Kinder von Selbständigerwerbenden gingen leer aus, sagte Weber-Gobet. Das sei nicht gerecht, insbesondere weil es viele Selbständigerwerbende gebe, die nicht auf Rosen gebettet seien.

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