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Militärgesetz: Ständerat gegen Meldepflicht für Ärzte

Bern - Der Ständerat verzichtet darauf, Ärzte, Behörden und Psychologen zu einer Meldung zu verpflichten, wenn ein Armeeangehöriger sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte. Damit ist die Revision des Militärgesetzes für die Schlussabstimmung bereit.

ade / Quelle: sda / Dienstag, 16. März 2010 / 13:17 h

Ursprünglich wollte die kleine Kammer eine Meldepflicht an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ins Gesetz schreiben. Nach Ansicht des Nationalrats widerspricht dies aber dem Amts- und Berufsgeheimnis. Er beschloss deshalb, mit einer «Kann-Formulierung» den Entscheid über eine Meldung den betroffenen Personen und Stellen zu überlassen. In der Differenzbereinigung schwenkte der Ständerat nun stillschweigend auf die Linie der grossen Kammer ein - allerdings «mit gewissen Bedenken», wie Hans Altherr (FDP/AR) betonte. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) befürchtet, dass die Bestimmung durch die relativ offene Formulierung toter Buchstabe bleibt.



Der Ständerat verzichtet auf Meldepflicht für Ärzte. /

Einverstanden war der Ständerat weiter mit dem Beschluss des Schwesterrates, das Strafrecht zu ändern. Künftig sollen demnach alle Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden, auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. So sollen jugendliche Gewalttäter bereits bei der Rekrutierung erkannt werden.

«Praktische Lösung»

Altherr hielt allerdings fest, dass in der Praxis der Eintrag im Strafregister sehr vorsichtig beurteilt werden müsse und im Einzelfall allenfalls nähere Abklärungen nötig seien. Für Bundesrat Ueli Maurer ist die Änderung des Strafrechts eine «praktikable Lösung», um den Missbrauch der persönlichen Waffe zu vermindern. Anlass zu dieser Änderung im Militärgesetz gaben einerseits der Fall des ehemaligen Armeechefs Roland Nef und andererseits das Tötungsdelikt in Zürich-Höngg im Jahr 2007, bei dem eine junge Frau mit einer Armeewaffe erschossen worden war.

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