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Anklage gegen ehemaligen Zuger AmtsleiterZürich - Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Zug, Hans-Peter Bart, Anklage erhoben. Ihm wird mehrfache Begünstigung vorgeworfen.ade / Quelle: sda / Dienstag, 16. März 2010 / 15:18 h
Die Offenlegung der konkreten Sachverhalte sei im jetzigen Zeitpunkt aus Gründen des Amtsgeheimnisses und der Respektierung der Privatsphäre des Beschuldigten nicht möglich, schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Mitteilung.
Die Zuger Staatsanwaltschaft weise darauf hin, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Gerichts die Unschuldsvermutung gelte, heisst es weiter. Begünstigung wird gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu höchstens 360 Tagessätzen bestraft.
Im Rahmen ihrer quartalsweisen Kontrolltätigkeit und gestützt auf eine externe Administrativuntersuchung ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zwischen 2006 und 2008 auf Ungereimtheiten in der Amtsführung des ehemaligen Amtsleiters des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Zug gestossen.
Der ehemalige Zuger Amtsleiter Hans-Peter Bart ist der Begünstigung angeklagt. /
![]() Teil der Strafuntersuchung eingestellt Dies veranlasste die Sicherheitsdirektion, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten. Nach umfangreichen Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Mitte August 2009 einen Teil der Strafuntersuchung eingestellt. Für den anderen, grösseren Teil hat die Strafuntersuchung den Verdacht der mehrfachen Begünstigung erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug beim Strafgericht des Kantons Zug Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben.
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