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Zwillings-Mord: Gerichtsmedizin unschlüssigZürich - Keine direkte Belastung aber auch keinerlei Entlastung der Angeklagten haben die Aussagen des Chefs der Zürcher Gerichtsmedizin im Zwillingsmord-Prozess vor dem Zürcher Geschworenengericht erbracht.ade / Quelle: sda / Dienstag, 16. März 2010 / 15:31 h
Ein Badezimmer-Teppich, der zusammengefaltet auf der separaten Toilette lag, wo er nicht hingehörte, spielt im Prozess gegen die angeklagte Mutter eine Rolle. Dass er dort lag, passt gar nicht in die penible Ordnung der Wohnung, wo normalerweise keine Faser in die falsche Richtung wies.
Die Gerichtsmediziner entdeckten auf einer Wange des getöteten Mädchens ein eingedrücktes Muster. Wie der Direktor des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin (IRM), Walter Bär, sagte, wäre es «möglich» dass das Kind mit dem Teppich erstickt wurde. Sicher ist es nicht. Die Kinder halfen auch im Haushalt mit.
«Ziemlich ausgeprägte» DNA-Spuren Dass unter den Fingernägeln des getöteten Buben «ziemlich ausgeprägte» DNA-Spuren der Mutter gefunden wurden, ist für sich genommen ebenfalls kein Beweis für deren Täterschaft. Bär berichtete über die zahlreichen DNA-Spuren, die in der Wohnung gesammelt wurden.Medizinische Erkenntnisse im Zwillings-Mord: Interpretation offen.(Symbolbild) /
![]() An sämtlichen «einschlägigen» Stellen fanden sich solche Spuren der Mutter. Direkt belastet wird die Frau dadurch nicht - immerhin wohnte sie in der Wohnung und besorgte den Haushalt. Entlastet wird sie aber auch nicht. Keine Spuren vom Vater Vom Vater und von den Kindern, die genauso dort wohnten, gab es dagegen praktisch keine Spuren. Von dritten überhaupt keine. Weshalb das so ist, kann niemand mit Bestimmtheit sagen. Sicher ist nach allen bisherigen Zeugenaussagen: Die Frau hat einen extremen Putzwahn. Die Interpretation der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird dem Gericht obliegen. Laut Anklage hat die 36-jährige Angeklagte an Weihnachten 2007 in Horgen ZH ihre siebenjährigen schlafenden Zwillinge erstickt.
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