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Keine höheren Mindeststrafen bei GruppenvergewaltigungBern - Der Ständerat ist dagegen, die Mindeststrafe bei Vergewaltigung und Schändung zu erhöhen, wenn die Tat von mehreren Personen begangen wurde. Er hat sich mit 25 zu 6 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ausgesprochen.bert / Quelle: sda / Freitag, 19. März 2010 / 00:44 h
Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Der Nationalrat hatte der Initiative Folge gegeben; im Ständerat machte sich This Jenny (SVP/GL) vergeblich für das Anliegen stark. Er berichtete von Fällen, in welchen Wiederholungstäter milde bestraft worden seien.
Die SVP-Fraktion wollte, dass Gruppenvergewaltiger mit einer Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden. Diese Art der Vergewaltigung sei besonders erniedrigend und verletzend, begründete sie das Anliegen.
Die SVP-Fraktion wollte, dass Gruppenvergewaltiger mit einer Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden. (Symbolbild) /
![]() Eingereicht hatte die SVP die Initiative, nachdem die Sexualdelikte von Zürich-Seebach, Bulle und Rhäzüns bekannt geworden waren. In allen Fällen waren jugendliche Täter involviert. Die Rednerinnen und Redner im Rat betonten, dass sie solche Taten verabscheuten. Die Mehrheit vertrat aber die Ansicht, dass das Gericht über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügen sollte, um sämtlichen Umständen eines Falls Rechnung zu tragen. Die Rechtskommission hatte sich ebenfalls gegen den Vorschlag der SVP gestellt. Sie wies darauf hin, dass das Justiz- und Polizeidepartement bereits damit begonnen habe, die Strafmasse im Strafgesetzbuch umfassend zu prüfen.
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