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Nur ein Puzzlestein einer notwendigen BundesratsreformDie Frage der Woche lautet: Rücktritt von Bundesrat Leuenberger: Ist eine Amtszeitbegrenzung für Bundesräte notwendig? Diesmal die Antwort von Michael Köpfli. Er ist Berner Stadtrat und Fraktionspräsident der glp, seit 2010 Vorstandsmitglied der Grünliberalen Schweiz.von Michael Köpfli / Quelle: news.ch / Freitag, 23. Juli 2010 / 16:53 h
Es war absehbar, dass die Forderung nach einer Amtszeitbeschränkung für Bundesräte mit dem Rücktritt von Moritz Leuenberger Aufwind erhalten würde. Moritz Leuenberger hat gegen Ende seiner Amtszeit verschiedene Verschleisserscheinungen gezeig.
Immer wieder gab er sich betont demotiviert oder gar genervt und es war offensichtlich, dass er gewisse (für ihn uninteressante) Geschäfte in seinem Departement auf die lange Bank schob. Dies trübt nun seine persönliche Bilanz und lässt viele vergessen, dass er in seinen 15 Jahren in der Umwelt- und Verkehrspolitik durchaus bemerkenswertes erreicht hat.
Das Beispiel Moritz Leuenberger zeigt, dass es durchaus problematisch sein kann, wenn ein Bundesrat zu lange im Amt bleibt. Es zeigt aber auch, dass eine starre Amtszeitbeschränkung nie eine optimale Lösung sein kann. Nicht jeder Bundesrat ist nach der gleichen Zeitspanne amtsmüde. Wichtig ist primär, dass ein Bundesrat unabhängig von seiner Amtszeit sein Departement souverän führt und Dossiersicherheit an den Tag legt. Sobald dies nicht mehr der Fall ist - sei das nun nach einem oder nach fünfzehn Jahren - ist ein Wechsel angezeigt.
Es wäre daher eigentlich in der Verantwortung seiner Partei und der Wahlbehörde, diese Anforderungen laufend zu beurteilen und wenn nötig für einen Wechsel zu Sorgen.
«Das offensichtliche interne Misstrauen aufgrund verschiedener Indiskrektionen oder auch die teilweise falsch zusammengesetzten Departemente, sind grössere Probleme im Bundesrat.» /
![]() «Das Beispiel Moritz Leuenberger zeigt, dass es durchaus problematisch sein kann, wenn ein Bundesrat zu lange im Amt bleibt.» /
![]() Leider zeigt die Realität aber, dass kaum je eine Partei einen amtsmüden Bundesrat aus den eigenen Reihen gegen seinen Willen ersetzen möchte und auch die Bundesversammlung als Wahlbehörde übernimmt diese Funktion auf Bundesebene kaum. Gerade zweites ist bedauerlich. Während das Volk in Kantonen und Gemeinden immer wieder amtierende Regierungsmitglieder abwählt, kommt dies auf Bundesebene praktisch nicht vor. Und wenn doch - wie im Falle von Ruth Metzler oder Christoph Blocher - geschieht dies aus parteipolitischen Gründen und nicht deshalb, weil man einen amtsmüden oder überforderten Bundesrat durch eine frische Kraft ersetzten möchte. Der Leistungsausweise wird bei der Wiederwahl in den Bundesrat offensichtlich kaum berücksichtigt. Es ist unbestritten, dass die Landesregierung eine institutionelle Reform benötigt. Eine Amtszeitbeschränkung kann ein Puzzlestück dieser Reform sein. Daneben gibt es meines Erachtens aber grössere Probleme im Bundesrat. Namentlich das offensichtliche interne Misstrauen aufgrund verschiedener Indiskrektionen oder auch die thematisch viel zu breiten und teilweise falsch zusammengesetzten Departemente. Eine Amtszeitbeschränkung kann aber einen kleinen Beitrag zu einem stärkeren Bundesrat leisten, indem verhindert wird, dass amtsmüde oder überforderte Bundesräte bei der Wahl durch das Parlament einfach beliebig oft durchgewunken werden. Links zum Artikel:
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