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Jörg Kachelmann ist frei - Ohne Einschränkungen

Jörg Kachelmann ist aus der U-Haft entlassen worden. Eine entsprechende Haftbeschwerde hatte Erfolg wegen Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Opfers. Jörg Kachelmann hat sich bei der Freilassung nicht geäussert.

Seraina Lutz / Quelle: news.ch / Donnerstag, 29. Juli 2010 / 11:38 h

Seit dem 20. März sitzt der Wettermoderator wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Nun muss Jörg Kachelmann umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag angeordnet. Die Freilassung des Wettermoderators wurde an keinerlei Bedingungen geknüpft. Das heisst keine Kaution und auch keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Schritt in die Freiheit

Mit einem erleichterten Lächeln auf den Lippen hat Jörg Kachelmann die Haftanstalt Mannheim verlassen. Er liess seinen Anwalt Reinhard Birkenstock für sich sprechen.

Anklage

Laut Anklage soll Kachelmann seine langjährige Freundin vergewaltigt und sie mit einem Messer bedroht haben. Der TV-Moderator hat die Tat stets bestritten.

Falsche Beschuldigung

Die Verteidigung spricht von einer falschen Beschuldigung und hatte Haftbeschwerde eingelegt. Diese richtete sich gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 1.



Wird noch heute entlassen: Jörg Kachelmann. /

Juli, mit dem der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen wurde. Die Aussagen des mutmasslichen Opfers wurde vom Gericht als glaubwürdig eingestuft. Aus diesem Grund hat die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt die Haftbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen.

«Aussage gegen Aussage»

Nun die Wende: Die Haftbeschwerde des 52-Jährigen hatte Erfolg. Der Strafsenat führt aus, dass im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Der Grund: Da der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin ist, liegt nun die Fallkonstellation «Aussage gegen Aussage» vor. In der Begründung geht das Oberlandesgericht sogar noch weiter. Es stellt auch die Aussage des mutmasslichen Opfers in Frage. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie eine Falschaussage gemacht habe, möglicherweise aus Rache.

Selbst verletzt

So habe sie bei einem bedeutsamen Randgeschehen zunächst eine unzutreffende Aussage gemacht. Sogar die Verletzungen stossen beim Gericht auf Zweifel: Aufgrund der bisherigen Untersuchungen sei es möglich, dass sie sich die Verletzungen selbst hätte zufügen können. Somit bleibt Jörg Kachelmann bis zum Prozessbeginn am 6. September auf freiem Fuss.

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Kachelmanns Verteidiger legt Beschwerde gegen Haft ein

 Kommentare lesen (1 Beitrag)
· Man hat es vermutet...JasonBondDo, 29.07.2010 13:59
» Mitreden
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