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«Das ist eine Schikaniererei»Wenn ein Restaurant bei einer Hygienekontrolle durchfällt, sollen die Kunden künftig davon erfahren. Die Gastrobranche ist alles andere als begeistert von diesen neuen Vorschriften. «Das ist völlig daneben», so Josef Müller, Präsident von Gastro St.Gallen und Vorstandsmitglied von Gastro Suisse.Seraina Lutz / Quelle: news.ch / Mittwoch, 25. August 2010 / 12:53 h
Das Schweizerische Lebensmittelgesetz soll ans EU-Recht angepasst werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Departement des Innern beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Umstritten war in der Vernehmlassung vor allem, ob die Resultate von Lebensmittelinspektionen veröffentlicht werden sollen.
«Wir sind völlig dagegen, die Hygienekontrollen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar und sind nicht repräsentativ», so der Präsident von Gastro St.Gallen.
Der Bundesrat hält aber an seinem Vorschlag fest. In welcher Form die Resultate der Kontrollen veröffentlicht werden, sei noch offen, hiess es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage.
«Unter der Klausel 'der Konsument muss die Wahl haben' kann das Bundesamt für Gesundheit jede Deklaration fordern», erklärt Josef Müller.
Wirte haben Angst wegen kleiner Mängel im Internet blossgestellt zu werden. /
![]() «Und das finden wir völlig daneben», so Müller weiter. Ebenfalls festhalten will der Bundesrat an der Deklarationspflicht: Auch künftig muss angegeben sein, aus welchem Land ein Produkt stammt. Allerdings soll der Bundesrat Ausnahmen festlegen können. Die Konsumentenorganisationen hatten sich in der Vernehmlassung für eine strenge Deklarationspflicht ausgesprochen, die Lebensmittelindustrie wünschte mehr Flexibilität. Auch an der Deklartionspflicht findet die Gastronomie wenig Gefallen. « Wenn ein Restaurant ein drei-Gänge-Menu festlegt und dann für die verschiedenen Deklarationen fast drei Seiten braucht, dann ist das ein völliger Unsinn», ärgert sich der Präsident von Gastro St.Gallen. Handel mit der EU Mit der Gesetzesrevision soll auch der Handel mit der EU erleichtert werden. Waren, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, sollen künftig auch in der Schweiz zugelassen sein. Die Vorschläge des Bundesrates seien grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung. Der Bundesrat werde den Gesetzesentwurf voraussichtlich noch dieses Jahr verabschieden.
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