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AKW Beznau muss nicht vom NetzBern/Aarau - AKW-Gegner sind beim Bund mit der Forderung nach einer unverzüglichen Ausserbetriebnahme des AKW Beznau im Kanton Aargau abgeblitzt. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wies eine Eingabe gegen die Aufsichtsbehörde ENSI ab.fest / Quelle: sda / Montag, 30. August 2010 / 16:45 h
SP und Grüne der Kantone Aargau und Solothurn sowie fünf Anti-AKW-Organisationen hatten im November in einem Brief an Bundesrat Moritz Leuenberger die unverzügliche Ausserbetriebnahme der beiden Beznauer Reaktoren in Döttingen AG gefordert.
Bei einem Zwischenfall sei die Notstromversorgung der Reaktoren nicht gewährleistet, machten sie geltend. Notwendige Nachrüstungen würden erst in zwei bis vier Jahren stattfinden.
Aufsichtsbeschwerde
Das UVEK wies die Eingabe ab, wie die Gruppe «Fokus Anti-Atom» am Montag mitteilte. Das UVEK hatte das Schreiben an den Energieminister als Aufsichtsbeschwerde gegen das Eidgenössische Nuklearsicherheits-Inspektorat (ENSI) behandelt.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Vorgehensweise des ENSI klares, materielles oder Verfahrensrecht verletzt worden wäre, wie es im Schreiben des UVEK heisst.
Das Kernkraftwerk Beznau KKB des Energiekonzerns Axpo darf weiter Energie und Profite generieren. /
![]() Das ENSI sei seiner Überwachungspflicht nachgekommen. Nachrüstung bedeutet nicht Abschaltung Eine Pflicht zur Nachrüstung habe nicht automatisch zur Folge, dass die Anlage bis zur Umsetzung der als notwendig anerkannten Nachrüstungen ausser Betrieb zu nehmen wäre, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Die Gruppe «Fokus Anti-Atom» kritisierte den Entscheid. Das UVEK habe «nicht die geringsten Risikoabklärungen» gemacht. Damit seien die Bedenken und das «erhöhte Risiko» des AKW nicht aus dem Weg geräumt. Die Gruppe klärt nach eigenen Angaben «weitere Schritte» ab.
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