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SVP-Zentralvorstand fasst Parolen für den 11. März

Bussnang TG - Der SVP-Zentralvorstand hat am Freitag in Bussnang TG die Parolen für die Abstimmung vom 11. März gefasst. Einstimmig Nein sagt er zur Zweitwohnungs-Initiative. Mit 52 zu 10 Stimmen empfiehlt er den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke zur Annahme.

asu / Quelle: sda / Freitag, 27. Januar 2012 / 17:34 h

Für den SVP-Zentralvorstand schiesst die Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» über das Ziel hinaus. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes seien in jüngster Zeit bereits Massnahmen eingeleitet worden, welche die Kantone und Gemeinden bei der Bewilligung von Zweitwohnungen stärker in die Pflicht nähmen, heisst es in einem Communiqué. Der starre Ansatz der Volksinitiative, den Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes zu beschränken, sei falsch, weil er den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht werde.

Vorstand stützt Bundesbeschluss zu Geldspielen

Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke, den das Parlament als Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» erarbeitet hat, wurde im Zentralvorstand diskutiert und mit 52 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.



Die SVP will an ihren bisherigen Kernthemen festhalten. /

Der neue, von allen Parteien im Parlament unterstützte Verfassungsartikel bringe eine umfassende und zeitgemässe Regelung der Geldspiele. Er stelle zudem sicher, dass auch in Zukunft die Reinerträge aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Damit ermögliche er die Fortsetzung der bisherigen Unterstützung zahlreicher Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales. Bereits anlässlich der letzten Zentralvorstandssitzung wurde die einstimmige Ja-Parole zur Bauspar-Initiative gefasst. Am Samstag wird die Delegiertenversammlung noch die Parolen zu den beiden anderen Vorlagen, der Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» und dem Bundesgesetz über die Buchpreisbindung fassen.

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