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Bundesgericht greift durchNach dem deutlichen Nein des Zürcher Stimmvolkes zu einer Liberalisierung des Ladenöffnungszeiten weitet das Bundesgericht mit sofortiger Wirkung den Mitarbeiterschutz auf alle Erwerbsbranchen aus.Marco Ratschiller / Quelle: Nebelspalter / Sonntag, 17. Juni 2012 / 17:55 h
Die Schweiz steht vor grossen Veränderungen: Unter Berufung auf Artikel 8 der Bundesverfassung (bzgl. Rechtsgleichheit) hat die oberste Gerichtsbehörde des Landes den Mitarbeiter- und Familienschutz im gesamten Arbeitsmarkt per sofort den Forderungen der Unia angepasst.
Der richterlichen Massnahme vorausgegangen war am heutigen Abstimmungssonntag das deutliche kantonale Nein des Zürcher Stimmvolkes zu liberaleren Ladenöffnungszeiten. Die Mehrheit der Zürcher folgte der Argumentation der Gewerkschaft Unia.
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![]() Diese wehrte sich gegen die zügellose Konsumgesellschaft und stellte den Schutz familiärer Strukturen und gesellschaftlicher Ruhezeiten in den Vordergrund. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden ähnliche kantonale Liberalisierungsvorlagen rund ein Dutzend Mal deutlich versenkt. «Der Wille des Volkes ist offensichtlich», so die Lausanner Richter: «Deshalb ziehen wir nun die Konsequenzen.» Der bundesrichterliche Entscheid tritt ab Montag, 18. Juni 6.00 Uhr in Kraft und kann mangels Verfassungsgerichtsbarkeit nur durch eine Revision der Bundesverfassung rückgängig gemacht werden. Ein solcher Prozess dürfte allerdings etwa drei bis fünf Jahre dauern. Während nach ersten Reaktionen der Programmabbau beim Schweizer Fernsehen durchaus begrüsst wird, steht die Schweiz in den Bereichen Verkehr und Tourismus vor grossen Herausforderungen. Restaurants, Hotels, Bergbahnen, Züge und Postautos dürften heute für lange Zeit zum letzten Mal an einem Sonntag (oder auch werktags nach 18.30 Uhr) ihre Kunden bedient haben. Bereits klar scheint die Sache im Gesundheitswesen: Pflege und Operationen sollen nach Ansicht der Richter nach Arbeitsschluss abends und am Wochenende unentgeltlich durch Verwandte und Freunde der Patieten sichergestellt werden.
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