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Anti Muslim-Propaganda ist legalSolothurn/Aarau - Ein Inserat des Egerkinger Komitees im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» hat nicht gegen das Verbot der Rassendiskriminierung verstossen. Darum führten nun die Strafanzeigen von Privatpersonen auch zu keinem Strafverfahren.jz / Quelle: sda / Mittwoch, 30. Juli 2014 / 16:39 h
Das Inserat des Egerkinger Komitees prognostizierte in einer Grafik, dass im Jahr 2030 eine Million Muslime in der Schweiz leben werde. Das Komitee warnte damit vor einer angeblichen Islamisierung. Es hatte die Anti-Minarett-Initiative lanciert. Präsident des Komitees ist der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann.
Das Volk nahm die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar mit einer Ja-Mehrheit von 50,3 Prozent an. 17 Kantone stimmten der Initiative zu.
Privatperson erstattete Strafanzeige Als Privatperson hatte Matthias Bertschinger aus dem Kanton Solothurn Anfang Februar gegen mehrere Mitglieder des Komitees Strafanzeige wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Verbot der Rassendiskriminierung eingereicht. Das in verschiedenen Zeitungen erschienene Inserat verletze «nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks», sondern erfülle auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung, machte der Jurist und Autor eines eigenen Blogs geltend. Die Strafanzeige hatte er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht. Umstrittene Werbung gegen die Masseneinwanderungsinitiative ist legal /
Diese erliess eine Nichtanhand-Verfügung, welche einer Privatperson aus Winterthur eröffnet wurde. Diese Person hatte ebenfalls Anzeige erstattet, nämlich bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Bertschinger erhielt nach eigenen Angaben vom Mittwoch ein Schreiben von der Kriminalpolizei Basel-Stadt, wonach von einer Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft abgesehen werde. Sämtliche Beschuldigten seien nicht im Kanton Basel-Stadt ansässig, und das eingereichte Inserat stamme aus der «Neuen Zürcher Zeitung». Deshalb sei die Anzeige zumindest in seinem Fall als «trölerisch» zu bezeichnen. Propaganda laut Staatsanwaltschaft erlaubt Eine dritte Person hatte in der gleichen Sache bei der Staatsanwaltschaft Aargau eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls von einer Strafverfolgung ab. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig, hiess es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Das umstrittene Inserat ist laut Staatsanwaltschaft im Rahmen der politischen Abstimmung konzipiert und veröffentlicht worden. Bei der Informationsvermittlung seien insbesondere Interessenverbände nicht an das Objektivitätskriterium gebunden und dürften Propaganda betreiben. Daher dürften Interessenverbände «Tatsachen tendenziös deuten, plakativ und polemisch sein - solange dies innerhalb der vom Recht gesetzten Grenzen geschieht». Das Inserat lege den Fokus auf einen rasanten Zuwachs der muslimischen Wohnbevölkerung in der Zukunft. Aussagen über das Verhältnis von Angehörigen einer Religion zu Andersgläubigen seien zwar problematisch. Es wäre jedoch unverhältnismässig, in das Inserat das Schüren von Ressentiment gegen alle Muslime hinein zu interpretieren, wie es bei der Staatsanwaltschaft weiter heisst.
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